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ᐅ Vergleichbarkeit der Kosten Architekt vs. GU


Erstellt am: 04.03.2021 16:57

11ant 13.03.2021 15:01
Bei einem selbstgenutzten Standard-Einfamilienhaus erscheint es mir als verzichtbare Cocktailkirsche. Im vermieteten Geschosswohnbau kann man sich ja nicht darauf verlassen, daß Mieter Mängel ohne Mietminderungspotential melden, da ist das eine andere Liga.

Iotafreak 31.03.2021 16:00
Hey, wir haben uns nun auch entschieden mit einem Architekt zu bauen...
Jetzt steht das erste Treffen mit einem an...

Angenommen es passt alles und mann kommt zusammen....
Wir wollen komplett Leistungsphase 1-8 beauftragen...

Wie läuft das in der Regel ab? Wann wird der Vertrag unterschrieben?
Direkt am Anfang über alle LP oder zuerst 1-4 und danach ein erneuter Vertrag?
Wird erst nach Entwurfserstellung unterschrieben? oder Will der Architekt das vorab schon haben?

Vielleicht erstellt er uns etwas und wir kommen trotz mehrerer Änderungen nicht auf einen Nennen z.B. Oder man merkt nach einpaar Monaten der PLanung, dass man doch zusammen nicht kann.. usw...

Wir ist der normale Ablauf?

Danke

11ant 31.03.2021 16:23
Iotafreak schrieb:

Hey, wir haben uns nun auch entschieden mit einem Architekt zu bauen...
Jetzt steht das erste Treffen mit einem an... [...]
Vielleicht erstellt er uns etwas und wir kommen trotz mehrerer Änderungen nicht auf einen Nennen z.B. Oder man merkt nach einpaar Monaten der PLanung, dass man doch zusammen nicht kann.. usw...
Dann spare Dir die unruhige Nacht, Du mußt nach dem Kennenlerngespräch noch garnichts unterschreiben. Es gibt auch keinen Frühbucher- oder Mengenrabatt, der Preis jeder Leistungsphase ist derselbe ob man sie einzeln bucht oder gleich das Gesamtpaket. Mache einen Vertrag für Grundlagenermittlung und Vorentwurf, und später dann einen oder mehrere Erweiterungsverträge. Nach dem Erstgespräch hat man einen ersten Eindruck, und eine oder zwei Wochen Bedenkzeit bis zum Vertrag betrachte ich als fair. Das heißt, Du hast das Erstgespräch und die Bedenkzeit als zwei Stationen für Deinen Eindruck ob er der Richtige ist, und die Ergebnisse am Punkt "fertiger Vorentwurf" als dritte. Das sollte genügen, um sich danach klar zu sein, ob man miteinander weiter gehen will. Danach würde ich nur noch ein weiteres Ergänzungs- / Verlängerungsmodul machen, denn Genehmigungsplanung, Detailplanung und Bauleitung sind m.E. nicht sinnvoll trennbar (ohne einen Teil des Vorzuges ggü. einer Zeichenknechtplanung zu verschenken). Zwischen den beiden Verträgen / Vertragsteilen kann man ja nochmals zwei Wochen Bedenkzeit einlegen. Wenn danach das Votum beider Eheleute gleich ausfällt, sollte das selbst für Angsthasen genug Sicherheit sein.

Iotafreak 31.03.2021 16:37
11ant schrieb:

Dann spare Dir die unruhige Nacht, Du mußt nach dem Kennenlerngespräch noch garnichts unterschreiben. Es gibt auch keinen Frühbucher- oder Mengenrabatt, der Preis jeder Leistungsphase ist derselbe ob man sie einzeln bucht oder gleich das Gesamtpaket. Mache einen Vertrag für Grundlagenermittlung und Vorentwurf, und später dann einen oder mehrere Erweiterungsverträge. Nach dem Erstgespräch hat man einen ersten Eindruck, und eine oder zwei Wochen Bedenkzeit bis zum Vertrag betrachte ich als fair. Das heißt, Du hast das Erstgespräch und die Bedenkzeit als zwei Stationen für Deinen Eindruck ob er der Richtige ist, und die Ergebnisse am Punkt "fertiger Vorentwurf" als dritte. Das sollte genügen, um sich danach klar zu sein, ob man miteinander weiter gehen will. Danach würde ich nur noch ein weiteres Ergänzungs- / Verlängerungsmodul machen, denn Genehmigungsplanung, Detailplanung und Bauleitung sind m.E. nicht sinnvoll trennbar (ohne einen Teil des Vorzuges ggü. einer Zeichenknechtplanung zu verschenken). Zwischen den beiden Verträgen / Vertragsteilen kann man ja nochmals zwei Wochen Bedenkzeit einlegen. Wenn danach das Votum beider Eheleute gleich ausfällt, sollte das selbst für Angsthasen genug Sicherheit sein.
Okay, Danke für die Tipps.. Mal schauen ob der Architekt das genauso sieht... Wenn er mir sofort einen Vertrag über alle LP aufheizen will, weis ich zumindest das es auch anders geht.. Danke

11ant 31.03.2021 16:45
Natürlich hat kein Architekt (dem als Kreativem eventuell schon nach dem ersten Gespräch das fertige Haus im Kopf herumspukt) keine Lust auf Ichweißnochnichtobichwill-Bauherren, die auf halber Strecke aussteigen können wollen und mit seiner Genehmigungsplanung dann zu einem GU laufen der nach diesen Plänen schandhaften Bockmist baut. Aber das kann man im Gespräch ja rüberbringen, daß das nicht das Motiv für die Aufteilung der Vertragsteile ist.

Iotafreak 31.03.2021 16:55
11ant schrieb:

Natürlich hat kein Architekt (dem als Kreativem eventuell schon nach dem ersten Gespräch das fertige Haus im Kopf herumspukt) keine Lust auf Ichweißnochnichtobichwill-Bauherren, die auf halber Strecke aussteigen können wollen und mit seiner Genehmigungsplanung dann zu einem GU laufen der nach diesen Plänen schandhaften Bockmist baut. Aber das kann man im Gespräch ja rüberbringen, daß das nicht das Motiv für die Aufteilung der Vertragsteile ist.
Verständlich, macht Sinn.. werde das auf jede ansprechen, warum wir uns für Architekt entschieden haben. Thx
architektvertragleistungsphasevorentwurfgenehmigungsplanung