Bei allem Amusement darüber, daß hier einmal ein anderer als ich eines barschen Tones geziehen wird, kann ich dem TE nur raten, die (wenn zumindest der etwas taugt) von mir vermuteten Anregungen seines Anwaltes einen Vergleichs-Kurs einzuschlagen anzunehmen. Bei diesem Bau - der TE deutet ja an, noch weitere Problempunkte im Köcher zu haben - liegt offenbar ein multiples Expertenversagen vor (dem zudem m.E. der TE selbst initial naiv-fahrlässig den Boden bereitet hat). Wer hierbei noch das Munitionsammeln einem Sekundanten überlassen hat, der kann vor Gericht garnichts anderes als einen Schiffbruch hoch drei erleben - unter solchen Vorzeichen gerät selbst ein Hornberger Schießen unweigerlich zum Waterloo. Nun sind aus meiner Sicht drei Fachleute - wohlgemerkt keinesfalls erneut ersatzweise Experten - gefragt: nämlich erstens ein Schadengutachter, der die Problemzonen in mit vertretbarem Aufwand rettbar und rückzubauend sortiert; zweitens einen Architekten, der für diese Änderungen die Genehmigungen einholt, den ganzen Zinnober plant und bauleitet; sowie einen Finanzierungsberater, der der Bank moderiert, welche abzubrechenden Teile des besichernden Objektes nun nicht wieder hergestellt werden. Ich selbst werde keinesfalls mit von der Partie sein, ich wäre schon aus Liebe zum Beruf für kein Geld der Welt zu einem solchen christlichen Himmelfahrtskommando bereit und bitte daher, bereits von einem solchen Antrag Abstand zu nehmen.
Die Alternative wäre hier wohl leider, ein bisher möglicherweise noch sanierbares mangelhaftes Objekt zur sicheren Ruine verfallen zu lassen, was bei einer Sanierungsverzögerung aus Beweissicherungsgründen wohl eintreten würde. Ich vermute nach den bisherigen Schilderungen (quer über die Threadhistorie des TE) selbst im günstigen Fall ohne Abtrennung von Verfahrensteilen einen Weg über drei Instanzen (wohlgemerkt nicht bis zu einem für den TE befriedigenden Urteil, sondern nur bis zum Einsehen der Hoffnungslosigkeit).
Daher sehe ich im Vergleichsweg eine Chance für den TE, am Ende "nur" das Doppelte des Vorgesehenen gezahlt zu haben. Billiger wird es nicht - egal wie sehr man "moralisch" die Schuld bei den anderen Beteiligten sieht (andershoffenden lege ich Gerhard Polts "Leasing" ans Herz). Im streitigen Verfahren sehe ich hier den vorsitzenden Richter nicht vermeiden können, dem TE einen gehörigen Schluck erhobenen Zeigefinger wg. Mitschuld einzuschenken. Aber wie gesagt, wenn zumindest der Anwalt etwas taugt, wiederholte ich soeben wohl nur dessen Predigt.