Bebauung nach §34 - Beeinträchtigung der Hausposition

4,30 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Bebauung nach §34 - Beeinträchtigung der Hausposition
>> Zum 1. Beitrag <<

C

chrisw81

Nach unserer Erfahrung mit §34 und der gedachten Flucht hat Dir das Bauamt mit den 7 Metern schon die Hand ausgestreckt.
Findest du? Meinst du das, weil die anderen Häuser eher noch etwas weiter eingerückt sind?
Wahrscheinlich erreicht man da auch wirklich nichts mit Verhandeln, gut zureden etc., und ich denke auch nicht, dass die Nummer 4 eine Rolle spielt. Und ob ich nun 50 cm gewinne, macht dann wahrscheinlich auch nicht so viel aus.

Das skizzierte Häuschen ist nicht bemaßt, sieht aber nicht so groß aus?
Das Haus wird etwa 11,6 * 8,5, also rund 100 m² bebaute Fläche.
 
C

chrisw81

Womit du auch noch mal probieren solltest, wo du deine gewünschten 2 Stellplätze (nur so ohne Carport/Garage) unterbringen willst, kannst, darfst. Nordost-ecke würde sich ja anbieten.
Ich würde sie schon gern in der Nordost-Ecke unterbringen. Einen Carport dürfte ich wahrscheinlich eh nicht direkt an beide Grenzen (Norden und Osten) setzen, also muss ich etwas zurück. Ich hoffe natürlich, dass hier etwas weniger als 7 m drin sind.

Und warum sollte das die Entscheidung der Bauflucht beeinflussen?
 
C

chrisw81

Think positive... mit einer Sundownerterrasse ist eine Zweit- oder Drittterrasse oder Sitzplatz gemeint, von der man mit einem Drink die Abendsonne genießt, bevor es Heia geht. Diese Stunde wird dann auch gern mal zum Smalltalk in der Nachbarschaft genutzt.
Es hat alles Vor- und Nachteile. Immer nur sich selbst als benachteiligt zu sehen, ist die falsche Vorgehensweise.
Sei froh, dass Du noch einen extra-Zipfel im Süden hast. Auch da ist eine zweite Terrasse unter Bäumen oder im Strandkorb oder ein Platz für Sonnenliegen gut angelegt.
Vielleicht hast du Recht, eher positiv denken.
Vielleicht ist es auch gar nicht so schlecht, 7m von der Straße weg zu sein.
Es steht eh ein großes Haus im Westen, das deutlich breiter als 10 m ist. Wenn ich näher an der Straße wäre, wäre auch meine Terrasse noch mehr im Bereich des anderen Hauses. Also noch weniger Westsonne. Und auf der Nordseite (welche sicher auch ein wenig Ost- und Westsonne abbekommen wird) kann man sicher auch wie vorgeschlagen eine zweite Terrasse oder sogar einen kleinen Nutzgarten anlegen (was z.B. bei 3m-5m Baulinie schon wieder schwieriger fällt).
 
C

chrisw81

Wo ich eine starke Betonung auf "scheinbar" sehe: ich hatte in der Grundrissdiskussion nicht den Eindruck, daß dem Haus wegen der Lage auf dem Grundstück etwas "fehlen" würde.
Findest du die Positionierung des Hauses und die Abstände darum ok? Klar, so wie es jetzt angedacht ist, kann man auf wirklich jeder Seite noch etwas mit dem Grundstück anstellen (es gibt keine 3m Schläuche), dafür fehlt natürlich die "Weitsicht" von der Terrasse auf sein ganzes Grundstück, was man öfter mal bei großen oder langgezogenen Grundstücken hat. Das ist wahrscheinlich bei der großen Breite dieses Grundstücks (23m) auch bei 5m oder 6m Bauflucht nicht gegeben...also das Beste daraus machen...
 
11ant

11ant

Findest du die Positionierung des Hauses und die Abstände darum ok?
Absolut. Also weit entfernt von einem echten Draaama.

dafür fehlt natürlich die "Weitsicht" von der Terrasse auf sein ganzes Grundstück, was man öfter mal bei großen oder langgezogenen Grundstücken hat.
Zu Zeiten des Fraktionsvorsitzenden Herbert Wehner saß man in der SPD-Bundestagsfraktion noch alphabetisch von vorne nach hinten gereiht. Einem mit seiner Sitzreihe unzufriedenen Abgeordneten soll "Onkel Herbert" empfohlen haben: nenn´ Dich doch Dummerchen, dann kannste ganz vorne sitzen

Soll heißen: es fällt schwer, Deine "Trauer" über den Abstand zur Straße ernst zu nehmen. Wenn wir in der Grundrissdiskussion herausgearbeitet hätten, daß ein halber Meter mehr Haustiefe die Welt neu geordnet hätte, würde ich das verstehen. Haben wir aber nicht. Und, mach´ diese sieben Meter Vorfreude auf den Eingang nicht mit einem Carport kaputt. Die Welt kann schön sein, wenn man sich nicht selbst im Weg steht. Es ist Dein Grundstück. Sei wie der kleine Prinz und finde es schön.
 
D

Deliverer

Ich würde sie schon gern in der Nordost-Ecke unterbringen. Einen Carport dürfte ich wahrscheinlich eh nicht direkt an beide Grenzen (Norden und Osten) setzen, also muss ich etwas zurück. Ich hoffe natürlich, dass hier etwas weniger als 7 m drin sind.

Und warum sollte das die Entscheidung der Bauflucht beeinflussen?
Ich habe kürzlich noch den Paragrafen inklusive Kommentare gelesen. Wenn ich mich recht erinnere, gelten die Regeln für die ganze überbaute Fläche. Also auch für Nebengebäude wie Garagen und Carports. Das könnte bedeuten, dass Du die 7 Meter nicht für einen überdachten Stellplatz nutzen darfst. Im Umkehrschluss könnte es für deine Diskussion aber zuträglich sein, wenn einer deiner Nachbarn Carport oder Garage näher an der Straße hat, als sein Haus...
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben