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ᐅ Bauvorbescheid positiv, Bauantrag bemängelt Position


Erstellt am: 07.03.23 12:47

ypg08.03.23 12:46
CaroBerge schrieb:

Bisher war die Ausrichtung des Hauses parallel zur Baulinie zur Straßenseite geplant.
Eine Ausrichtung an der nördlichen Baulinie, wie oben vorgeschlagen wurde, ist definitiv eine Option
Ich möchte hier mal in den Raum werfen, dass Baulinien verpflichten, an dieser zu bauen, Baugrenzen hingegen nur das Baufenster einschränken.
CaroBerge08.03.23 13:07
Hier ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Entwurf, nach meinem Verständnis gibt es dort nur Baufenster/Baugrenzen.
Keine verpflichtende Baulinie.
(Fläche 47/4 noch vor der neuen Vermessung)

Da der Bebauungsplan Entwurf aber bisher nicht rechtsgültig ist, und vom Bauamt komplett vernachlässigt wird. (Obwohl im Bauvorbescheid steht, alle Festsetzungen des Bebauungsplan Entwurfes sind zu beachten)
Werde ich versuchen telefonisch zu klären, welcher Abstand zur Straße etc von Seiten des Amtes gewünscht ist.
‍♀️



Detailreicher Lageplan: Parzellen, Gebäude, Straßen, Bäume und Grenzlinien.
11ant08.03.23 14:53
CaroBerge schrieb:

Anbei eine Kataster Karte,
Schön schräg gegenüber Gewerbe und nahedran Außenbereich.
Womit wird hier eigentlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes begründet - liegt das Hemmnis vielleicht schon hier?
Was sollen die roten LED-Stripes bzw. die lilakarierte Borte bedeuten?
ypg schrieb:

Ich möchte hier mal in den Raum werfen, dass Baulinien verpflichten, an dieser zu bauen, Baugrenzen hingegen nur das Baufenster einschränken.
In §34-Gebieten gilt das so nicht.
CaroBerge schrieb:

Werde ich versuchen telefonisch zu klären, welcher Abstand zur Straße etc von Seiten des Amtes gewünscht ist.
Das ist in keinem Bundesland ein Wünschdirwas - auch nicht für das Bauamt.
Ich bin nicht sicher, ob Du meinen Hinweis wahrgenommen hast, die Hintergründe des langen Aufstellungsverfahrens könnten interessant sein. Der Ausgleich der Personalüberlassung der Bau- an die Gesundheitsämter zur Corona-Kontaktverfolgung sollte inzwischen vollständig erledigt sein. Wenn jetzt noch ein Plan so zäh aufgestellt wird, spricht das für Gegenwind von irgendwoher. Ist der Gemeinderat zersplittert und/oder der Landrat von der Gegenpartei des Bürgermeisters ?
KarstenausNRW08.03.23 15:30
CaroBerge schrieb:

Da der Bebauungsplan Entwurf aber bisher nicht rechtsgültig ist, und vom Bauamt komplett vernachlässigt wird. (Obwohl im Bauvorbescheid steht, alle Festsetzungen des Bebauungsplan Entwurfes sind zu beachten)
ICH sehe zwei total unterschiedliche Vorgänge.

1. Du stellst eine Bauvoranfrage auf Basis des noch nicht rechtsgültigen B-Plans. Diese Voranfrage wird positiv beantwortet.
2. Du stellst einen Bauantrag auf Basis des aktuell gültigen Baurechts. Dieser Bauantrag wird abgelehnt.

Worüber regst Du Dich auf? Was soll das Bauamt denn machen? Sich über geltendes Recht hinweg setzen? So, wie es bei Dir passiert ist, ist es völlig ok und normal.

Ist so, als ob Du bei VW ins Autohaus gehst und fragst, ob Du den im Herbst erscheinenden neuen Passat kaufen könntest. Die Antwort ist: Ja (im Herbst).
Jetzt gehst Du wieder ins Autohaus und unterschreibst einen Kaufvertrag für einen genau jetzt zu produzierenden Passat und wunderst Dich, dass es nicht das kommende Modell vom Herbst ist. Klar, geht ja auch nicht, da es jetzt nur das alte Modell gibt.
ypg08.03.23 17:30
11ant schrieb:

In §34-Gebieten gilt das so nicht.
So ist es.
CaroBerge schrieb:

Keine verpflichtende Baulinie.
Aber Du hast es so geschrieben. Deshalb meine Info dazu.
hanghaus202308.03.23 18:09
Das abgeteilt Grundstück wird doch sicher bebaut. Eventuell so:


Technischer Lageplan mit gelber Fläche, grünen Kreisen und überlagerten blauen Rechtecken.


Sind die Bäume bestehend und müssen erhalten bleiben?
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