W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauvorbescheid positiv, Bauantrag bemängelt Position


Erstellt am: 07.03.2023 12:47

xMisterDx 08.03.2023 20:43
Ja reichlich absurd. Der Bebauungsplan hat genau so lange keinerlei Rechtsverbindlichkeit, bis er beschlossen und von allen 125 Entscheidungsträgern unterzeichnet ist... dann wird er rechtsverbindlich und du kannst gemäß Bebauungsplan bauen. Was immer du vorher anfragst... es ist null und nichtig.

11ant 08.03.2023 22:47
xMisterDx schrieb:

Ja reichlich absurd. Der Bebauungsplan hat genau so lange keinerlei Rechtsverbindlichkeit, bis er beschlossen und von allen 125 Entscheidungsträgern unterzeichnet ist... dann wird er rechtsverbindlich und du kannst gemäß Bebauungsplan bauen. Was immer du vorher anfragst... es ist null und nichtig.
Selbstverständlich kann man in einem §34-Gebiet auch eine Bauvoranfrage stellen, während die Aufstellung eines Bebauungsplanes anhängig ist. Nicht zuletzt auch, weil es Bebauungspläne gibt, die jahrelang beklagt werden.

xMisterDx 09.03.2023 20:32
11ant schrieb:

Selbstverständlich kann man in einem §34-Gebiet auch eine Bauvoranfrage stellen, während die Aufstellung eines Bebauungsplanes anhängig ist. Nicht zuletzt auch, weil es Bebauungspläne gibt, die jahrelang beklagt werden.

Und was hat vor Gericht am Ende Bestand? Die Voranfrage oder der Bebauungsplan?

11ant 09.03.2023 22:54
xMisterDx schrieb:

Und was hat vor Gericht am Ende Bestand? Die Voranfrage oder der Bebauungsplan?
Auch vor Gericht wäre der Bebauungsplan noch wie nicht existent zu behandeln, bevor er rechtskräftig ist (bzw. war, als der Bauantrag gestellt wurde). Es zählt die Rechtslage am Tag des Eingangsstempels. Also auch vor Gericht kann die TE eine Genehmigung nicht mit der Argumentation begehren, so wie beantragt würde es später ohnehin gültig werden sollen. Allenfalls kann sie sich darauf berufen, aufgrund eines Hinweises im Vorbescheid so gehandelt zu haben. Erfolgreich begehrbar ist m.E. nicht, den Bebauungsplan vor seiner Rechtskraft in Vollzug zu setzen. Es mag vom Gericht zwar angeregt werden können, die Behörde möge die Genehmigung erteilen. Aber nicht rückwirkend, sondern so, daß ein Nachbar noch dagegen klagen könnte. Nicht ohne Grund hielt und halte ich für den günstigsten Weg, die Behörde bekehrte sich zur Befreiung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem angestrebten Zustand bereit. Auch dagegen könnte ein legitimierter Dritter in einer Frist klagen. Die Lage ist verzwickt: wird mit einer Genehmigung im Rahmen einer Befreiung der Zustand geschaffen, daß die TE ihr Bauvorhaben wie beantragt umsetzt, und dann der Plan nie wie aufgestellt gültig, dann entstünde eine isolierte Ausnahme - und damit genau das, worin die Instrumente §34 und Bebauungsplan sich einig sind, daß dies zu verhindern ihr Zweck sei ;-)

hanghaus2023 10.03.2023 11:51
Hier ist doch in der Umgebung auch weiter hinten gebaut worden #8 und #10. Das sieht man ja schon auf dem kleinen Ausschnitt vom Bebauungsplan.

Mit dem nicht genehmigten Bebauungsplan braucht man also gar nicht zu argumentieren. Wie gesagt ein Luftbild mit einer größeren Umgebung hilft hier.

hanghaus2023 10.03.2023 12:05
Wenn man die hintere Baulinie und die vordere beachtet liegst Du auch beim 34er gut im Baufeld.


Lageplan einer Straße mit Gebäuden, Bäumen, Grundstücksgrenzen und Parzellen.


Mit dem 34er kannst mMn noch Richtung Norden. Leider beantwortest Du die Frage nach den Bäumen nicht.
bebauungsplangerichtgenehmigungbehördeklagen