Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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S

stalama

Du hast wirklich Pech mit dem Haus.
Der erste GU hat sein Schäfchen ins trockene gebracht. Wird sicherlich gerichtlich ihm nichts nachzuweisen sein. Den Vorsatz musst du nachweisen, sonst bist du diejenige, die vor Gericht wegen falscher Verdächtigung (Straftatbestand) sitzt und verurteilt wird!
Herr X wollte dich nur benutzen, auch wenn ich nicht erkennen kann was sein Vorteil dabei war. Der Bulgarische GU wollte nur dein Geld, war bestimmt auch im Vertrag geregelt. Der zweite (3.) GU als Fleischer hat keine Ahnung. Obwohl Fleischer auch schöne Häuser haben und der Beruf auch Ehrenwert ist.
Der Fleischer bringt mit seiner Taktik jetzt auch seine Schäfchen ins trockene.
Und deine Drohungen sind Nötigung !!! und laufen ins leere.
Hier stellt sich für mich die Frage warum von Anfang an nicht mit einer ortsansässigen Firma gearbeitet wurde, oder kannten die dich schon und wollten dann nicht.
Bei deinem Preis konnte es von Anfang an nichts werden. Der war offensichtlich auch für Laien erkennbar zu billig angesetzt.
Es ist auch Strafbar, dass man jemanden in seinen Ruin treibt, da es offensichtlich ist, dass der Preis nicht auskömmlich ist. Hier hättest du gegenüber dem GU eine Hinweispflicht gehabt !
Ein GU von weiter entfernt, der auch noch für die Leistungen des 1. GU einsteht.... Ehrlich, da leuchten jedem alle Alarmglocken auf. Das mach kein ordentlicher Handwerker.
Aber offensichtlich bekommst du, was du bestellst zu einem günstigen Preis:)
Es wurde mehrfach hier angesprochen, nicht nur die anderen sind hier das Problem.:p
Wie du mehrfach bemerktest kann jeder seine Meinung hier kund tun. Auch wenn du wie so oft hierüber Anmerkungen hast, meine Meinung steht.
Es sind nicht immer die anderen. Auch Du hast einen großen Anteil an der Misere.
 
J

Jagdfuchs

Beim GU würde ich es schlicht "Gewerbefreiheit" nennen, und leider sind Briefkasten-GU keine Seltenheit und auch das formal nicht illegal. Bauleiter weiß ich nicht, das ist wohl länderweise uneinheitlich, wer dazu bestellt werden kann - teils auch die Bauherrin selbst (nebenbei bemerkt: faktische Bauunternehmerin bist hier schon lange Du höchstpersönlich, wozu Du den GU überhaupt noch neben Dir her schleifst, verstehen die Götter - deshalb bin ich auch "zuversichtlich", daß der das entspannt aussitzt, wie lange Du für die Erkenntnis noch brauchst), und nicht selten heftet man dieses Abzeichen auch dem ohnehin besserwissenden Schwiegervater an, der schließlich mal bei einer Baufirma den Laster gefahren hat. Beipackzettel lesen auch solche Handwerker nicht, die die selbe Muttersprache haben wie der Mörtelhersteller. Und auf eine mögliche Kausalität zwischen Preis- und Leistungsqualität wurdest Du schon mehrfach hingewiesen - das können nicht alles Spinner und Geisterfahrer sein. Wertschätzender Umgang motiviert wohl eher selten dazu, den Verschnitt und das Leergut hinter der Beplankung "einzumauern". Sicher, Dir ist hier auch faktisch viel unglaubliches begegnet. Aber ganz beitragslos scheinst Du mir dabei auch nicht zu sein: in meinen Ohren klingt hier ständig die Grundhaltung "alles Deppen außer ich" durch.

klingt logisch
 
J

Joedreck

Du hast wirklich Pech mit dem Haus.
Der erste GU hat sein Schäfchen ins trockene gebracht. Wird sicherlich gerichtlich ihm nichts nachzuweisen sein. Den Vorsatz musst du nachweisen, sonst bist du diejenige, die vor Gericht wegen falscher Verdächtigung (Straftatbestand) sitzt und verurteilt wird!
Herr X wollte dich nur benutzen, auch wenn ich nicht erkennen kann was sein Vorteil dabei war. Der Bulgarische GU wollte nur dein Geld, war bestimmt auch im Vertrag geregelt. Der zweite (3.) GU als Fleischer hat keine Ahnung. Obwohl Fleischer auch schöne Häuser haben und der Beruf auch Ehrenwert ist.
Der Fleischer bringt mit seiner Taktik jetzt auch seine Schäfchen ins trockene.
Und deine Drohungen sind Nötigung !!! und laufen ins leere.
Hier stellt sich für mich die Frage warum von Anfang an nicht mit einer ortsansässigen Firma gearbeitet wurde, oder kannten die dich schon und wollten dann nicht.
Bei deinem Preis konnte es von Anfang an nichts werden. Der war offensichtlich auch für Laien erkennbar zu billig angesetzt.
Es ist auch Strafbar, dass man jemanden in seinen Ruin treibt, da es offensichtlich ist, dass der Preis nicht auskömmlich ist. Hier hättest du gegenüber dem GU eine Hinweispflicht gehabt !
Ein GU von weiter entfernt, der auch noch für die Leistungen des 1. GU einsteht.... Ehrlich, da leuchten jedem alle Alarmglocken auf. Das mach kein ordentlicher Handwerker.
Aber offensichtlich bekommst du, was du bestellst zu einem günstigen Preis:)
Es wurde mehrfach hier angesprochen, nicht nur die anderen sind hier das Problem.:p
Wie du mehrfach bemerktest kann jeder seine Meinung hier kund tun. Auch wenn du wie so oft hierüber Anmerkungen hast, meine Meinung steht.
Es sind nicht immer die anderen. Auch Du hast einen großen Anteil an der Misere.
Es wäre nett, wenn du deine Aussagen als Satire kennzeichnen würdest. Jeder Punkt deiner Aussagen zu rechtlichen Meinung sind einfach falsch.
 
S

stalama

Es wäre nett, wenn du deine Aussagen als Satire kennzeichnen würdest. Jeder Punkt deiner Aussagen zu rechtlichen Meinung sind einfach falsch.
Es war keine Satiere. Wenn man die gelöschten 150... Seiten aufmerksam verfolgt hat kommt man einfach zu dem Schluss das sie wirklich Pech mit der Auswahl ihrer Firmen hat.
Zu den rechtlichen Aussagen liegst du komplett falsch. Es ist so, wie ich es schrieb. Es ist mir auch schon so ergangen. War teuer!
 
J

Joedreck

Es war keine Satiere. Wenn man die gelöschten 150... Seiten aufmerksam verfolgt hat kommt man einfach zu dem Schluss das sie wirklich Pech mit der Auswahl ihrer Firmen hat.
Zu den rechtlichen Aussagen liegst du komplett falsch. Es ist so, wie ich es schrieb. Es ist mir auch schon so ergangen. War teuer!
Es geht mir nur um das Rechtliche.
Es fängt damit an, dass der TE gar nichts bzgl. eventueller Straftaten nachweisen muss.
Auch ist der Straftatbestand der falschen Verdächtigung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erfüllt und nicht nur wenn die Straftat vor Gericht nicht erwiesen werden kann. Und so geht es weiter. Mir fehlt es allerdings an der Lust jede falsche Aussage hier zu widerlegen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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