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ᐅ Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden


Erstellt am: 04.01.21 14:44

Gerddieter12.01.21 19:57
Hausbau0815 schrieb:

Ich habe ihm ein Angebot gemacht: 112.000 € oder Klage und Anzeige. Die 80.000 € waren ohne Dampfsperre und Trockenbau, die zum damaligen Zeitpunkt nicht mit drin waren. Hier liegt mir jetzt ein Angebot von 32.000 € für die Erneuerung vor.

hm ... wieder das Schema Daumenschraube bis sie keine Luft mehr zum Atmen haben. Danach kommt das unausweichliche- und du hast am Ende gar nix.

Ich dachte du wolltest einen Strich drunter machen- dann lass ihn laufen, zu Bedingungen die ihr BEIDE verkraftet. SO kann er nicht laufen....

GD
PS: gut gemeinter Rat: mit der Drohung der Strafanzeige falls er nicht zahlt bewegst du dich auf extrem dünnem Eis- ich hoffe das hat nicht dein Anwalt geraten.
Hausbau081512.01.21 20:40
Gerddieter schrieb:

hm ...
PS: gut gemeinter Rat: mit der Drohung der Strafanzeige falls er nicht zahlt bewegst du dich auf extrem dünnem Eis- ich hoffe das hat nicht dein Anwalt geraten.

Wie würdest du es nennen, wenn sich ein Fleischer ohne einen einzigen Angestellten, ohne Qualifikation und Fachkenntnisse als GU und Bauleiter eines Zweifamilienhauses bestellen lässt?
Ungelernte Arbeitskräfte, woher auch immer, hier arbeiten lässt. Die nicht mal die Verarbeitungshinweise auf den Verpackungen lesen, geschweige denn anwenden können? Jedes, aber auch wirklich jedes Gewerk mit massiven Mängeln, bis zum kompletten Rückbau, behaftet ist und der Gutachter Mängel in Höhe von ca. 100.000 €, ohne Trockenbau, festgestellt hat? Und ja, das ist auch die Meinung meines RA. Des Weiteren ist die Androhung einer Strafanzeige nicht strafbar, selbst wenn diese nicht gerechtfertigt sein sollte. Dass das Vertrauen der beiden Parteien im A. ist, war schon vorher klar.
Trademark12.01.21 20:52
Wir werden sehen.

Was macht das örtliche Bauunternehmen gerade?
Hausbau081512.01.21 20:53
Wir haben ja gerade die Fliesenleger im Haus. Völlig unsinnig, da es viel wichtigere Arbeiten gibt, aber egal. Zwischen Außenwand und Boden gab es auf Grund von irgendwelchen Stemmarbeiten über eine Breite von 25 cm nur einen halben Ziegelstein. Dies sollten die Fliesenleger lt. GU2 "mal mit" machen. Ich habe ihm extra noch gesagt mit Dämmmörtel. Nun habe ich mir eine Wärmebildkamera zugelegt und den Jungs das Bild gezeigt. Natürlich hatten sie keinen Dämmmörtel verwendet und es gab lange Gesichter, aber absolut keine Diskussion.
Tarnari12.01.21 21:01
Ist ein GU eigentlich eine Berufsbezeichnung, der eine entsprechende Bildung voraussetzt oder ist das wie beim Fotograf, dass sich jeder so nennen kann?
Ich bin da echt nicht vom Fach, stelle mir das aber vor wie bei einem Baumarkt. Da muss der Filialleiter auch nix handwerkliches draufhaben. Er muss nur leiten.
Ist das beim GU nicht wahrscheinlich genauso?
Wenn ja, könnte es wirklich eng werden mit strafrechtlicher Relevanz. Dann hat er unter Umständen maximal „unwissentlich“ fahrlässig gehandelt. Also im zivilrechtlichen Sinn. Weiß da jemand was?
Gerddieter12.01.21 21:01
Hausbau0815 schrieb:

Und ja, das ist auch die Meinung meines RA. Des Weiteren ist die Androhung einer Strafanzeige nicht strafbar, selbst wenn diese nicht gerechtfertigt
Hey ich möchte dich hier ganz bestimmt nicht juristisch beraten (bewahre!). Es war eine Empfehlung darüber nachzudenken denn du handelst unlauter und man könnte es Nötigung nennen. Damit machst Du dich strafbar und das Handeln deines GU kann durch Deine Straftat relativiert werden...

Ist dein Anwalt auch Fleischer?
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