W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden


Erstellt am: 04.01.21 14:44

apokolok06.01.21 14:29
Die Hilfe die du benötigst gibt es leider nicht in einem Forum. Viel Glück weiterhin.
Wolkensieben06.01.21 14:30
Ich drücke die Daumen.
haydee06.01.21 14:41
Bei artgerechter Tierhaltung würdest du in dem Haus wohnen. Das Fleisch ist ein gutes Beispiel von dir. Es wird zu einem Preis der eigentlich nicht möglich ist angeboten und gekauft. Dann wird gejammert weil umettiketiert oder Tierschutz missachtet oder weil dubioses Pferd mit untergemischt ist. Ist der Skandal vorbei geht es von vorne los.

Im Moment hast du nur eine teure Ruine. Hast du von einem Anwalt abklären lassen wie es rechtlich ist? Mit GU Vertrag zu arbeiten und eigentlich doch ehr Einzelvergabe hat. Wer haftet wer ist dafür verwantwortlich? Wenn es doch bei dir hängt, löse den Vertrag auf. Beauftrage direkt.
WilderSueden06.01.21 14:45
Wolkensieben schrieb:

Frage: woher soll der Bauherr das als Laie wissen und warum soll der Bauherr für Fehlkalkulation aufkommen ?
Muss er rechtlich nicht, aber am Ende nützt es nichts wenn der GU pleite geht/macht weil er sich verkalkuliert hat. Und der Bauherr dann mit einem verpfuschten halbfertigen Haus dasteht. Der Bauherr trägt am Ende immer den Schaden
Und es muss auch keiner die genaue Kalkulation nachprüfen und das kann der Bauherr auch gar nicht als Laie, aber man kann und sollte sich selbst zuliebe prüfen ob die Angebote insgesamt im üblichen Bereich sind. Das garantiert noch nichts, filtert aber zumindest ein paar unmögliche Fälle raus.
Hausbau081506.01.21 14:58
haydee schrieb:

Im Moment hast du nur eine teure Ruine. Hast du von einem Anwalt abklären lassen wie es rechtlich ist? Mit GU Vertrag zu arbeiten und eigentlich doch ehr Einzelvergabe hat. Wer haftet wer ist dafür verwantwortlich? Wenn es doch bei dir hängt, löse den Vertrag auf. Beauftrage direkt.

Ich lasse mir im Moment bei von mir getätigten Beauftragungen vom ihm schriftlich bestätigen, dass er damit einverstanden ist: Hiermit bestätige ich , dass ich der Auftragserteilung für die Fußbodenheizung im Kellergeschoss für
xxxx Euro Brutto durch Frau ............ zustimme , der Rechnungsbetrag absprachegemäß von der Gesamtauftragssumme abgezogen wird und mir keine Vergütungsansprüche für diese Leistung zu stehen.

Mir gefällt die Bauruine immer noch und teuer war sie ja nun wirklich nicht 😉, wie mir inzwischen erklärt wurde.

Haus im Bau mit Metallgerüst, rote Backsteinfassade und Dacharbeiten.


Rohbau eines Hauses mit Gerüst, orange Backstein, Ziegeldach und Bauutensilien auf dem Gelände.
Wolkensieben06.01.21 15:04
WilderSueden schrieb:

Muss er rechtlich nicht, aber am Ende nützt es nichts wenn der GU pleite geht/macht weil er sich verkalkuliert hat. Und der Bauherr dann mit einem verpfuschten halbfertigen Haus dasteht. Der Bauherr trägt am Ende immer den Schaden
Und es muss auch keiner die genaue Kalkulation nachprüfen und das kann der Bauherr auch gar nicht als Laie, aber man kann und sollte sich selbst zuliebe prüfen ob die Angebote insgesamt im üblichen Bereich sind. Das garantiert noch nichts, filtert aber zumindest ein paar unmögliche Fälle raus.
Korrekt.

Aber wenn GÜ (nicht vorhat), sich nicht an die Bauleistungsbeschreibung und Zusatzverträge mit Mehrkosten (zu halten) hält, dann ist das Ganze von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Den Schaden hatten wir auch, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen. Und der Preis war auch happig, der Ausführung entsprechend. Da gab es keine Auffälligkeiten.

Wir hatten einen eigenen baubegleitenden Sachverständigen beauftragt, der die Kalkulation überprüft, die Bauausführung, ob die Angaben in der Bauleistungsbeschreibung überhaupt realistisch sind und der sehr früh an einem gewissen Punkt hat kommen sehen, worauf das Ganze hinausläuft.

In unserem Fall haben früher schon geprellte Handwerker herausgefunden wo GÜ aktuell baut, ca. 40 km von früher entfernt, ehemalige und aktuell geprellte Bauherren haben sich zusammengetan und sind auch zum gleichen Anwalt.
anwaltrechtlichvertragkalkulationbauleistungsbeschreibung