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ᐅ Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden


Erstellt am: 04.01.21 14:44

Hausbau081507.04.21 16:09
Zaba12 schrieb:

meint was anderes. Du glaubst Sachen zu wissen und recht zu haben, was wie man am Estrichthema lesen kann nicht so ist. Ein Styroporträger für eine Wanne ist keine Pflicht und Estrich mit Fußbodenheizung ist kein No Go.

Wäre Dir deine favorisierte Einbauart wichtig gewesen, hättest Du dem Estrichleger auch gesagt, das der Estrich abgestellt gehört. Dafür hättest Du ihm aber die Wannengröße mitteilen müssen Und bis wohin der Estrich abzustellen ist.

Entgegen meiner Absicht, mich nicht weiter dazu äußern, tue ich es doch nochmal:
Wenn ich hier etwas behauptet habe, dann nicht, weil ich glaube, dass es so ist, sondern weil es ein Sachverständiger so gesagt und protokolliert hat. Wenn ihr anderer Meinung dazu seid, bitteschön. Aber ich vertraue dann doch den Feststellungen des TÜV-Sachverständigen. Auch war die Fußbodenheizung unter Wanne nicht der einzige Grund für die notwendige Estricherneuerung, sondern mehr noch die nicht reduzierte Dämmung unter den Duschabläufen und der damit verbundenen zu geringen Estrichabdeckung der Fußbodenheizung in den Duschen. Hier ist an einer Ecke der Estrich bereits gebrochen. Ich hoffe dies genügt, um klarzustellen, dass ich keine sinnlosen Anforderungen stelle, nur um an etwas rummeckern zu können.
Zaba1207.04.21 16:55
Liegen Euch die Ausführungspläne und weiteren Detailpläne eigentlich vor sodass jedes Gewerk nach Unterlage weiß wie es was umzusetzen hat?
Oder wird einfach nur gemacht? Denn das was Du beschreibst würde ja nicht passieren, wenn man sowas hat, liest und versteht.
Lotti8807.04.21 18:14
Ich habe mir jetzt 65 Seiten durchgelesen (uff!) und eigentlich ist alles gesagt. Als Anwältin, die auch mit Fachanwälten für Baurecht zusammenarbeitet, kann ich aber immerhin einen kleinen Senfkleks dazugeben: Fachanwälte für Baurecht können durchaus gute Baufirmen oder Einzelhandwerker kennen, weil ja nicht nur die schlechten Baufirmen und Handwerker rechtlichen Ärger oder Beratungsbedarf haben.

Wann die vom Anwalt empfohlene Firma zu welchen Konditionen weitermachen könnte/würde, wurde hier nie gesagt, man braucht also weder davon ausgehen, dass Hausbau0815 die Verträge/Leistungsbeschreibungen oder sonstwas nicht studiert oder gar prüfen lässt, noch, dass die nächste Woche anfangen zu bauen --> viel von dem gehacke, dass das ja jetzt der nächste Mist ist, den man fabrizieren kann, war also völlig überflüssig.

Gleichzeitig ein kurzer Tipp an von Anwaltsseite: Es ist zwar richtig, dass dein Baurechtler die Baufirma nicht vertreten kann, wenn es gegen dich gehen würde; er kann dich aber auch nicht vertreten, wenn es gegen die geht, wenn die auch seine Mandanten sind. D.h. er kann auch ganz banal eigentlich den Bauvertrag nicht prüfen. Wenn die ein größerer Mandant sind, ist es auch nicht ausgeschlossen, dass er lieber dein Mandat kündigt als deren, wenn's hart auf hart kommen sollte.

Ich wünsche dir aber viel Erfolgt. Immerhin scheint deine Familie nicht so sehr auf dieses Haus angewiesen zu sein, wie es manchmal der Fall ist.
kati133707.04.21 18:17
Wie ist denn hier aktuell eigentlich der Stand der Dinge? Ich habe jetzt nicht alle Seiten gelesen, hier war ziemlich viel offtopic und zwischenmenschliches Drama. Mich interessiert eher wie's mit dem Bau usw gerade steht / weitergeht?

Wir haben neulich ein paar Dokus gesehen bzgl. Pfusch am Bau und wie das Leute, Beziehungen und ganze Leben ruinieren kann. Das war schon krass zu sehen und macht betroffen.
Wir ärgeren uns hier und da über ein schiefes Spaltmaß, eine abgeplatzte Stelle in einer Fliese, einen falsch gesetzten Zulüfter - und dann sehe ich solche Dokus, oder diesen Thread, und das rückt meine Perspektive wieder ein bisschen grade.
Hausbau081507.04.21 18:33
Zaba12 schrieb:

Liegen Euch die Ausführungspläne und weiteren Detailpläne eigentlich vor sodass jedes Gewerk nach Unterlage weiß wie es was umzusetzen hat?
Oder wird einfach nur gemacht? Denn das was Du beschreibst würde ja nicht passieren, wenn man sowas hat, liest und versteht.

Wie ich bereits schrieb, werde ich das hier nicht weiterführen, habe nur oben noch letztmalig etwas richtig stellen wollen. Ich habe echt keinen Bedarf mich ständig rechtfertigen zu müssen oder mich über sinnfreie und z.T. sogar beleidigende Kommentare ärgern zu müssen. Die Zeit und die Nerven brauche ich für Wichtigeres! Die Beiträge hier im Forum werde ich sicher weiter verfolgen.

: Danke für die sachliche Einschätzung.
MayrCh08.04.21 20:53
Hausbau0815 schrieb:

  • bei allen 4 Bädern ist die Estrichmindeststärke unter den Duschen nicht gegeben
  • unter den Wannen ist die Estrichmindeststärke nicht gegeben
  • → Entfernung Estrich in allen 4 Bädern, Reduzierung der Dämmung unter Estrich; Entfernung der FB-Heizung unter den Wannen, Neuverlegung Estrich

Inwiefern hat dein GU denn für die scheinbar mangelhafte Ausführung eines Gewerbes zu haften, welches er gar nicht beauftragt hat?
Hausbau0815 schrieb:

Die Estrichfirma sagte, dass der Termin rausfliegt, wenn bis zum nächsten Tag keine Unterschrift da ist. Also habe ich das Angebot unterschrieben
fußbodenheizungbaurecht