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ᐅ Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden


Erstellt am: 04.01.21 14:44

Hausbau081522.04.21 21:21
WingVII schrieb:

Murks ist nicht gleich Murks. Ist ein vermurkstes Wohnhaus trotzdem bewohnbar, steht dem Ausführenden ein größerer Teil des vereinbarten Betrages zu. Dazu kenne ich ein Urteil wo ein Richter so entschieden hat. Hab mich selber gewundert. Leider finde ich es gerade nicht.

Mein Dach hat angeschlagene Ziegel und eine Dachunterspannbahn, die länger ungeschützt drauf lag, als sie nach Herstellerangaben liegen dürfte, die 4 Dachfenster sind alle 4 in unterschiedlicher Höhe angebracht mit bis zu 14 cm Unterschied und zwar so hoch, dass du nur den Himmel sehen kannst und zum Öffnen eine Fußbank brauchst., um nur einiges zu nennen. Aber das Haus hat ein Dach und hat eine Unterspannbahn sowie 4 Dachfenster. Mein Anwalt meint tatsächlich, dass mir die gesamte Ausführung mit Null angerechnet wird, Daran glaube ich im Traum nicht. Am Ende läuft das auf optische Mängel raus, mit einer Minderung von vielleicht 10 %, dann habe ich die A.-.Karte und GU kommt vor Lachen nicht in den Schlaf.
Hausbau081522.04.21 21:25
Tarnari schrieb:

Puh... vermutlich kann Dir das hier keiner beantworten. Am Ende nimmt man dafür einen Anwalt, wie du es ja getan hast.
Meine 50.000€ Euro Anwalts-/Gerichtskosten-Erfahrung inklusive Immobilienverlust hat mich gelehrt, dass es am Ende immer auf die Judikative ankommt. Das ist wie Poker.
Recht haben und Recht bekommen, liegen manchmal leider weit auseinander.
Du kannst wahrscheinlich nur Deinen Anwalt hören und nach deinem Bauch gehen.
Ob das klappt oder in die Hose geht, wirst du leider erst hinterher erfahren... 🙁
Anwalt und Bauch haben unterschiedliche Meinungen. Anwalt: Widerruf, Bauch: Kündigung. Begründung warum ich gegen den Widerruf bin, siehe Beitrag drüber. Auf was hattest du geklagt?
Tarnari22.04.21 21:35
Das ist eine lange Geschichte, die begann als ich zarte 20 war. Es geht im groben um ein aufgrund von Schulden ausgeschlagenes Erbe, das ich in der Folge erhalten habe, eine Vollmacht, die ich im Jugendlichen Leichtsinn/familiären Sinn unterzeichnet hab, einen Kredit, den ich nie in Anspruch genommen habe, aber am Ende bezahlen durfte, eine Immobilie, die mir aufgrund des Erbes gehörte, aber mit Hilfe der vollmacht durch einen engsten Verwandten an die Ehepartnerin desselben veräußert wurde, ein Familienmitglied, dass mich am Ende schlicht ausgenutzt hat,
schubert7923.04.21 06:42
Ich hab grad eine Kugel Eis gewonnen. Ich hab gewettet das du im Thread weiter schreibst, sobald du entgegen deiner Verlautbarung eine Frage hast oder Hilfestellung benötigst. Gewonnen!
Alessandro23.04.21 06:48
dann lass es dir schmecken, aber spar dir in Zukunft solche Kommentare die nur auf Provokation aus sind 🙄
Man muss nicht immer seinen Senf dazugeben...
Hausbau081523.04.21 08:56
schubert79 schrieb:

Ich hab grad eine Kugel Eis gewonnen. Ich hab gewettet das du im Thread weiter schreibst, sobald du entgegen deiner Verlautbarung eine Frage hast oder Hilfestellung benötigst. Gewonnen!
Pass auf, dass du dich nicht daran verschluckst.
dachfensteranwaltvollmacht