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ᐅ Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden


Erstellt am: 04.01.21 14:44

Hausbau081506.01.21 18:40
Bei Variante 2 trägt er aber zu der Schadenersatzzahlung auch die Mängelbeseitigungskosten in voller Höhe. Und ob das wirklich günstiger ist für ihn als die Vertragsauflösung?
Weshalb ich mich heute schon wieder über ihn geärgert habe:
Er hat einen jungen Mann mit dem Trockenbaurückbau beauftragt für 20 € Netto + Mwst./Stunde. Der macht das ganz alleine, knapp 400 qm doppelt beplankten Trockenbau und dabei versucht er noch, wenn es geht ein paar Platten zu retten.
So wie mir GU2 sagte, hätte er bis letzte Woche 3.000 € in Rechnung gestellt. Da das alles kurzfristig war, hat der junge Mann seine anderen Termin verschoben auf Mitte Januar, um das hier fertig machen zu können. Gestern Abend rief ihn GU2 an, dass er erst am Montag wieder kommen soll, er wäre zu teuer und zu langsam. So ein Blödsinn. Er meinte, der BU hätte den Rückbau für knapp 3000 € gemacht. Dabei hat er aber das Angebot vom BU wieder nicht richtig gelesen. Im Angebot steht: 80,00 m Dachschräge, Drempel öffnen zur Ertüchtigung Anschluss Dampfsperre, einschl. verschließen 2.905,60 €. Nee, oder??? Ich habe dann erst mal mit dem jungen Mann gesprochen und versucht das zu richten, der hat natürlich keinen Bock mehr für GU2 zu arbeiten.
Die 2. Sache: Ich bekam heute diese Mail von GU2
Ich erwarte bis zum 07.01.2021 eine schriftliche Einverständniserklärung das Sie die Höhenunterschiede zwischen den Räumen mit unterschiedlichen Bodenbelägen akzeptieren.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen einen Baustopp auszusprechen bis zur Klärung.

Die Fliesenleger haben wohl mitgeteilt, dass es einen Höhenunterschied zwischen den Badbodenfliesen und dem Flur geben wird, wenn dieser nicht ebenfalls gefliest werden würde. Warum das so ist, keine Ahnung, könnte sein dass der Estrich im Bad zu hoch ist.
Auf meine Antwort, dass ich keine Höhenunterschiede akzeptiere, kam dann:
es gibt keine alternative zum Höhenunterschied es sei denn Sie möchten die Bad Fussbodenfliesen im gesamten Erdgeschoss. Laut Bauvertrag ist sind keine unterschiedlichen Höhen bei der Estrichverlegung vorgesehen. Somit können wir einen Baustopp aussprechen bis zur Klärung des Sachverhalts oder ich bekomme von Ihnen die schriftliche Erklärung das Sie den Höhenunterschied akzeptieren.
🙄 🙄 🙄
Ich denke, Auflösung ist besser .........
Tarnari06.01.21 19:34
Ganz ernsthaft, hast du schon mal überlegt RTL oder VOX zu kontaktieren? (Oder andere Sender? Weiß nicht, wo diese Baurettungsformate laufen)
Joedreck06.01.21 19:56
Hausbau0815 schrieb:

Bei Variante 2 trägt er aber zu der Schadenersatzzahlung auch die Mängelbeseitigungskosten in voller Höhe. Und ob das wirklich günstiger ist für ihn als die Vertragsauflösung?
Weshalb ich mich heute schon wieder über ihn geärgert habe:
Er hat einen jungen Mann mit dem Trockenbaurückbau beauftragt für 20 € Netto + Mwst./Stunde. Der macht das ganz alleine, knapp 400 qm doppelt beplankten Trockenbau und dabei versucht er noch, wenn es geht ein paar Platten zu retten.
So wie mir GU2 sagte, hätte er bis letzte Woche 3.000 € in Rechnung gestellt. Da das alles kurzfristig war, hat der junge Mann seine anderen Termin verschoben auf Mitte Januar, um das hier fertig machen zu können. Gestern Abend rief ihn GU2 an, dass er erst am Montag wieder kommen soll, er wäre zu teuer und zu langsam. So ein Blödsinn. Er meinte, der BU hätte den Rückbau für knapp 3000 € gemacht. Dabei hat er aber das Angebot vom BU wieder nicht richtig gelesen. Im Angebot steht: 80,00 m Dachschräge, Drempel öffnen zur Ertüchtigung Anschluss Dampfsperre, einschl. verschließen 2.905,60 €. Nee, oder??? Ich habe dann erst mal mit dem jungen Mann gesprochen und versucht das zu richten, der hat natürlich keinen Bock mehr für GU2 zu arbeiten.
Die 2. Sache: Ich bekam heute diese Mail von GU2
Ich erwarte bis zum 07.01.2021 eine schriftliche Einverständniserklärung das Sie die Höhenunterschiede zwischen den Räumen mit unterschiedlichen Bodenbelägen akzeptieren.
Ansonsten sehe ich mich gezwungen einen Baustopp auszusprechen bis zur Klärung.

Die Fliesenleger haben wohl mitgeteilt, dass es einen Höhenunterschied zwischen den Badbodenfliesen und dem Flur geben wird, wenn dieser nicht ebenfalls gefliest werden würde. Warum das so ist, keine Ahnung, könnte sein dass der Estrich im Bad zu hoch ist.
Auf meine Antwort, dass ich keine Höhenunterschiede akzeptiere, kam dann:
es gibt keine alternative zum Höhenunterschied es sei denn Sie möchten die Bad Fussbodenfliesen im gesamten Erdgeschoss. Laut Bauvertrag ist sind keine unterschiedlichen Höhen bei der Estrichverlegung vorgesehen. Somit können wir einen Baustopp aussprechen bis zur Klärung des Sachverhalts oder ich bekomme von Ihnen die schriftliche Erklärung das Sie den Höhenunterschied akzeptieren.
🙄 🙄 🙄
Ich denke, Auflösung ist besser .........
Der Fehler wird bei GU1 liegen, bzw bei euch. Weitere Möglichkeit ist ganz sanft anzuspachteln. Dh vom Niveau Fliesen ganz leicht fallend in den Raum hinein.

Ich behaupte: das Schriftstück ist eine Retourkutsche. Ihn trifft da keinesfalls eine Schuld, außer es war ganz klar anders vereinbart. Da wird aber keiner dran gedacht haben. Jetzt liegts bei dir: einverstanden, oder baustopp.
apokolok06.01.21 20:03
Wieder gibt es scheinbar 2 Realitäten.
Die eine, wohl vertraglich vereinbarte, sieht keine unterschiedlichen Estrichhöhen in den Räumen vor.
Demnach wird eine Fliese höher aufbauen als anderer Bodenbelag, das ist nun mal so.
In der anderen Realität, nämlich der von soll aber alles auf das gleiche Niveau kommen.
Allein wie die Kommunikation vom GU formuliert ist, wird doch klar mit was er von dir rechnet.
Imho ist es nur eine Frage der Zeit, bis der letzte GU und der letzte Handwerker einen großen Bogen um diesen Bau machen werden.
Hausbau081506.01.21 20:10
Steht in eueren Bauverträgen, dass der Estrich in Bad und Küche eine andere Höhe haben muss als in den sich anschließenden nicht gefliesten Räumen?
MayrCh06.01.21 20:16
Hausbau0815 schrieb:

Steht in eueren Bauverträgen, dass der Estrich in Bad und Küche eine andere Höhe haben muss als in den sich anschließenden nicht gefliesten Räumen?
In meinen Bauverträgen stand, dass sowas in der Werks- und Ausführungsplanung steht.
baustopphöhenunterschiedestrich