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Erstellt am: 04.01.21 14:44

MayrCh25.09.21 12:28
Hausbau0815 schrieb:

Schreiben des neuen Anwalts:
Moment, euren GUs wurde noch keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt?
Hausbau081525.09.21 12:57
Tom1978 schrieb:

Und was ist mit den Leuten/Schuldigen ein Kompromiss zu schliessen? Z.B. 50% der Summe die Du erwartest?
Keine Chance. Der bildet sich ein, noch Geld von mir zu bekommen.
Hausbau081525.09.21 13:01
MayrCh schrieb:

Moment, euren GUs wurde noch keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt?
Nicht vom Anwalt, der hat einfach so gekündigt. Von mir wurde der GU natürlich vorher zur Mängelbeseitigung aufgefordert mit entsprechender Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme. Aber das war vor der Beauftragung des 1. Anwalts. Danach hat der Anwalt allerdings nie gefragt. Vor Gericht gilt aber meine Aufforderung. Ich weiß, sonst hätte es jetzt wieder Querschläge gehagelt.
Tassimat25.09.21 14:52
Danke für den Auszug des Anwaltsscheibens. Sehr interessant das mal zu sehen.

Ohne weiteren Kontext finde ich komisch, dass erst dieses sauteure Gutachten erfolgen soll, bevor ihr euch einigt, welche Ansprüche ihr stellen könntet (2. Absatz). Weißt du denn schon in welchem Bereich das überhaupt liegen wird? Habt ihr bestimmt zumindest mal mündlich besprochen, oder?

Interessant ist auch der Konjunktiv zur möglicherweisen Falschberatung des 1. Anwalts.
Besteht denn noch ein Vertrag mit dem 1. Anwalt? Was sagt der zu dem Vorwurf kein Beweissicherungsverfahren eingeleitet zu haben?

Vorbildlich finde ich die schriftliche Dokumentation, wie sie der neue Anwalt betreibt. Gab es das auch beim ersten Anwalt? Daher nochmal die Frage: Welche "Strategie" hab ihr bei dem 1. Anwalt gewählt und beauftragt? Zu Auswahl stünde ja sowas wie: Mängelbeseitigung, möglichst schnelle Vertragsauflösung, maximaler finanzieller Schadenersatz , oder noch etwas anders? Weil alles gleichzeitig geht nicht. Und je nach Wahl, wäre ein Beweissicherungsverfahren hilfreich, oder weniger hilfreich. Zumindest aus damaliger Perspektive.
Hausbau081525.09.21 18:18
Tassimat schrieb:

Danke für den Auszug des Anwaltsscheibens. Sehr interessant das mal zu sehen.

Ohne weiteren Kontext finde ich komisch, dass erst dieses sauteure Gutachten erfolgen soll, bevor ihr euch einigt, welche Ansprüche ihr stellen könntet (2. Absatz). Weißt du denn schon in welchem Bereich das überhaupt liegen wird? Habt ihr bestimmt zumindest mal mündlich besprochen, oder?

Interessant ist auch der Konjunktiv zur möglicherweisen Falschberatung des 1. Anwalts.
Besteht denn noch ein Vertrag mit dem 1. Anwalt? Was sagt der zu dem Vorwurf kein Beweissicherungsverfahren eingeleitet zu haben?

Vorbildlich finde ich die schriftliche Dokumentation, wie sie der neue Anwalt betreibt. Gab es das auch beim ersten Anwalt? Daher nochmal die Frage: Welche "Strategie" hab ihr bei dem 1. Anwalt gewählt und beauftragt? Zu Auswahl stünde ja sowas wie: Mängelbeseitigung, möglichst schnelle Vertragsauflösung, maximaler finanzieller Schadenersatz , oder noch etwas anders? Weil alles gleichzeitig geht nicht. Und je nach Wahl, wäre ein Beweissicherungsverfahren hilfreich, oder weniger hilfreich. Zumindest aus damaliger Perspektive.

Lt. Anwalt Nr. 2 ergeben sich unsere Ansprüche erst aus diesem sauteuren Gutachten. Insofern, dass damit festgestellt wird, welchen Wert hat die Arbeit des GU2 überhaupt. Welche Rückforderungen haben wir aus bezahlten, aber nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen und was kostet die Mängelbeseitigung. Außerdem müsste auseinander genommen werden, was sind Ausführungsfehler und was sind Bauüberwachungsfehler, da ja auch der Herr Baubetreuer hier gänzlich versagt hat (ich weiß, immer sind die anderen dran schuld, nur ich nicht).
Das Mandat mit Anwalt1 ist noch ungekündigt. Das wird demnächst durch Anwalt2 erfolgen. Den genannten Vorwurf kennt er noch gar nicht.
Er hatte den Auftrag, sich um den Schadenersatz zu kümmern, mit dem Ziel des schnellen Weiterbaus möglichst mit diesem Geld, sofern eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Außer der Kündigung hat er nichts gemacht und die auch noch falsch.
Snowy3625.09.21 19:51
Leider ist es so , dass man sich eigentlich selber kümmern muss bei so einem Gerichtsverfahren …. Alles was der Anwalt vorschlägt googeln , da musst halb selber Anwalt werden ….

Der Außenstehende denkt : macht doch alles der Anwalt . Nix macht der . Dermacht das was du ihm sagst nicht mehr und nicht weniger .
Dafür haben nur wenige Betroffene den Nerv . Verständlicherweise .
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