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ᐅ Drainage am Keller - technisch erforderlich oder nicht ?


Erstellt am: 21.10.22 09:50

Benutzer 100121.10.22 20:37
Allein das der Füllraum nicht mit verdichtbarem Material verfüllt würde ist doch schon ein Mangel?
DaniMartinez21.10.22 21:26
Cronos86 schrieb:

Das stimmt du hast eine Leistung bestellt und solltest das dann auch erwarten können. So weit ich weiß muss in diesem Fall der Mangel beim Unternehmer angezeigt werden und die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.

An dieser Stelle würde ich das Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen und mir juristische Beratung holen.

Dem Bauunternehmen habe ich den Mangel angezeigt mit Frist und der Bitte zur Ausbessrung. Das Unternehmen hat geantwortet, "dass sie nur die Baggerkosten für den Aushub übernehmen, aber nicht nachvollziehen können warum eine Drainage, die zwar nicht zugelassen ist, aber trotzdem funktioniert, ausgebaut werden soll. An den weiteren Kosten (Bodenentsorgung, neuer Füllsand etc.) beteiligen sie sich nicht"!

Das Gute ist, dass ein unabhängiger Sachverständiger den Mangel auch festgestellt und dokumentiert hatte. Ich habe das Gutachten samt Mangel dem Unternehmen vorgelegt aber die beharren auf deren oben geschriebener Aussage.
Bauleiter und Kellerunternehmer arbeiten bei sehr vielen Baustellen zusammen und argumentieren beide so.

Aussage des Bauleiters war, dass das keine Verhältnismäßigkeit darstellt, wenn man diese gute Drainage jetzt ausbaut.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr, was ich dazu noch sagen soll, wenn selbst Gutachten weggeredet werden? Ist der unschöne Schritt zum Rechtsanwalt die letzte Möglichkeit?
WilderSueden21.10.22 22:44
Wie baust du denn? Schlüsselfertig mit Generalunternehmer der auch Keller und Erdarbeiten macht oder mit Einzelvergabe bzw. Keller + Erdarbeiten selbst vergeben?
Bei schlüsselfertig hast du relativ wenig Möglichkeiten während der Bauphase, da die vollständige Leistung erst zur Übergabe zur erbringen ist. Mit Einbehalt wegen Mängeln ist entsprechend auch schwer. Da kannst du die Mängel nur dokumentieren, nochmals hinweisen und bei der Übergabe entsprechend die Abnahme der mangelhaften Teile verweigern bzw. die als mangelhaft ins Abnahmeprotokoll schreiben lassen.
Falls du die entsprechenden Arbeiten selbst vergeben hast tust du dir leichter, da die Leistung bereits jetzt fehlerfrei zu erbringen ist. Dann ab zum Anwalt und klären wie du rechtssicher Geld einbehalten kannst.
DaniMartinez22.10.22 09:37
Hi
WilderSueden schrieb:

Wie baust du denn? Schlüsselfertig mit Generalunternehmer der auch Keller und Erdarbeiten macht oder mit Einzelvergabe bzw. Keller + Erdarbeiten selbst vergeben?
Bei schlüsselfertig hast du relativ wenig Möglichkeiten während der Bauphase, da die vollständige Leistung erst zur Übergabe zur erbringen ist. Mit Einbehalt wegen Mängeln ist entsprechend auch schwer. Da kannst du die Mängel nur dokumentieren, nochmals hinweisen und bei der Übergabe entsprechend die Abnahme der mangelhaften Teile verweigern bzw. die als mangelhaft ins Abnahmeprotokoll schreiben lassen.
Falls du die entsprechenden Arbeiten selbst vergeben hast tust du dir leichter, da die Leistung bereits jetzt fehlerfrei zu erbringen ist. Dann ab zum Anwalt und klären wie du rechtssicher Geld einbehalten kannst.
Hi wir haben mit einzelvergabe gearbeitet! Dann werde ich wohl mal meinen Anwalt kontaktieren! Danke ☺️
Philfuel22.10.22 10:15
Du wolltest unbedingt eine Drainage, die nicht notwendig ist und der Unternehmer denkt sich: so ein Blödsinn - naja, schmeiß ich einfach ein Rohr rein, dann isser zufrieden.
Du könntest das Rohr ja auch einfach liegen lassen (stört ja nicht) und die Drainage nicht bezahlen. Wäre das keine Möglichkeit?
mangeldrainagegutachtenschlüsselfertigkellererdarbeiteneinzelvergabeanwaltrohr