Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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Tassimat

Tassimat

Toller Anwalt! Ich möchte behaupten, der uns beide (mich und den GF) gelinkt.
Ja moment, dieser Anwalt hat ein bisschen vermittelt (und für dich den Preis runtergehandelt!), aber am Ende hast du doch einen Vertrag mit einem Bauunternehmen (dem GF) unterschrieben. Ist das nicht vollkommen unerheblich, wie da welche Kommunikation in diesem Dreiergespann stattgefunden hat? Welche Relevanz hat das?
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Dem Anwalt war ja der bisherige Verlauf bekannt. Da stellt sich mir die Frage, wie er mir eine Malerfirma mit 4 Angestellten als GU vermittelt, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe schon kurz vor der Pleite stand und deren GF mehrere Negativeinträge hat und die weder personell noch fachlich dazu in der Lage sind, den Auftrag auszuführen. Warum drückt er einen völlig realistischen Preis um 40.000 €, ohne meine Zustimmung oder Aufforderung. Mit diesem Preis musste das schiefgehen. Meiner Meinung nach, ist das nicht sauber gewesen. Er streitet jetzt auch alles ab. Ich könnte mir vorstellen, dass unser BV Mittel zum Zweck war, um diese Firma in die Insolvenz zu treiben, warum auch immer. Der RA und der Gesellschafter sind wohl dicke Kumpels und der Gesellschafter hatte Probleme mit dem GF, konnte ihn aber nicht entlassen, da nur dieser einen Meisterbrief hatte. Was weiß denn ich. Stutzig gemacht hat mich das massive Leugnen dieser Kontaktherstellung.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Ich versuche mal noch ein Beispiel zu erklären, wo ich der Meinung bin, nichts für den Verlauf zu können, sondern es einfach nur mit massiver Faulheit gepaart mit Unvermögen zu tun zu haben:
GU1 ist mit uns im September 2019 einen gerichtlichen Vergleich eingegangen, hat diesen aber nicht erfüllt, sondern stattdessen seine Firma im Dezember 2019 verkauft. Daraufhin wurde vom Gericht eine Vorauszahlung dieser Nachfolgefirma an uns in Höhe von 129.000 € verfügt, die wir aber nie erhalten werden, da diese Firma eine Briefkastenfirma ist. Ich habe GU1 im März 2020 wegen Eingehungsbetrug und Insolvenzverschleppung angezeigt. Vor 4 Wochen kam das Schreiben der Staatsanwaltschaft Halle, dass die Ermittlungen eingestellt werden . Ich bin daraufhin in Widerspruch gegangen und habe noch mal alle Gründe dargelegt. Nun kam auch daraufhin die Antwort von der Generalstaatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Die Begründung: Herr Z. wurde bereits im Mai 2019 als Geschäftsführer abberufen und ist somit für die sehr wohl vorliegende Insolvenzverschleppung nicht haftbar zu machen, da diese erst ab November 2019 durchgängig bestand. Man bezieht sich bei dieser Entscheidung auf ein Blatt Papier, auf dem mit Datum vom 31.05.2019 Hr. Z. seine Abberufung erklärt. Wie kann er dann aber im September einen Vergleich mit uns eingehen, im November Rechnungen, Mails, Behinderungsanzeigen und im Dezember die Kündigung des Bauvertrages mit Geschäftsführer unterzeichnen? Der Generalstaatsanwalt antwortet darauf: offenbar wurden noch die alten Briefbögen und die automatische Signatur verwendet. Geht's noch? Beurkundet wurde diese Abberufung am 30.12.2019 vom Notar und zwar gleichzeitig mit dem Firmenverkauf. Komisch oder? Im Handelsregister wird diese Änderung ebenfalls mit 30.12.2019 datiert. Und genau bis dahin hat er sich für seinen Mist zu verantworten. Aber nicht bei unserer Justiz.
Ich habe ein Schreiben seiner Anwältin an mich vom September 2019. Darin steht, dass sie die Fa. XXXX, vertreten durch deren Geschäftsführer Hr. Z. vertritt. Wie kann das denn sein? Da war er doch angeblich schon seit 4 Monaten abberufen!? Oder wusste sie das noch nicht. Blanke Verarsche und der kommt damit durch, weil unsere Justiz einfach zu blöde ist, einfachste Zusammenhänge zu begreifen. Aber wehe dem kleinem Schwarzfahrer. Nächster Versager: mein damaliger Anwalt. Der hat mir die "Beerdigungsdokumente" zukommen lassen und hätte damals schon dagegen vorgehen müssen. Hat er aber nicht. Das Ganze werden wir nun nochmal neu aufrollen. Allerdings logischerweise wieder mit neuen Kosten verbunden.
 
Tassimat

Tassimat

Ja alles sehr übel und mit keinem Gerechtigkeitssinn dieser Welt veinbar.

Zum Anwalt: Selbst wenn er es nicht leugnen würde ist es halt schwer nachweisbar. Hohe Chance einen Rechtsstreit zu verlieren.
Zur Insolvenzverschleppung: Du sagst du willst das ganze nochmal neu aufrollen: Geht das überhaupt noch? Kann man da unendlich lange klagen? Am Ende hast du einen weiteren Vorgang mit neuen Kosten. Verrückt.

Immerhin bist du prviligiert genug, dass du dir unendlich lange Rechtsstreitigkeiten leisten kannst. Die meisten Menschen, mich eingeschlossen, hätten aus rein finanziellen Gründen längst aufgeben müssen.
 
Tolentino

Tolentino

Auto, Golfen gehen oder Klagen... Für jeden Menschen sein Hobby.
SCNR

Liebe @Hausbau0815 Herzlichen Glückwunsch zur Fertigstellung eurer Häuser. Du hast es geschafft! Genieß das doch!
Vor allem im Hinblick auf die Beschreibung deiner Gesundheit, mache ich mir Sorgen. Wir kennen uns nicht persönlich, aber wenn wir es täten würde ich dich wohl bei nem Glas wein oder fünf, nochmal ordentlich aber gutmütig schelten und dann so doll drücken, dass du deinen Fokus vielleicht mal auf was anderes lenken kannst.
Versuch doch deine Kraft und Energie jetzt auf den Umzug und die Einrichtung der Häuser zu konzentrieren. Freue dich an deinen Kindern und evlt. Enkeln.
Du selbst sagst ja, dass du wahrscheinlich nichts mehr von dem Geld wieder siehst. Warum also gutes Geld dem schlechten nachwerfen?
Komm zur Ruhe. Ist ein lieb gemeinter Rat. Du darfst natürlich trotzdem machen was du willst, ich verurteile dich nicht.
:)
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Ja alles sehr übel und mit keinem Gerechtigkeitssinn dieser Welt veinbar.

Zum Anwalt: Selbst wenn er es nicht leugnen würde ist es halt schwer nachweisbar. Hohe Chance einen Rechtsstreit zu verlieren.
Zur Insolvenzverschleppung: Du sagst du willst das ganze nochmal neu aufrollen: Geht das überhaupt noch? Kann man da unendlich lange klagen? Am Ende hast du einen weiteren Vorgang mit neuen Kosten. Verrückt.

Immerhin bist du prviligiert genug, dass du dir unendlich lange Rechtsstreitigkeiten leisten kannst. Die meisten Menschen, mich eingeschlossen, hätten aus rein finanziellen Gründen längst aufgeben müssen.
Mit Gerechtigkeit hat das wirklich nichts mehr zu tun. Selbst Experten die jeden Tag mit Rechtsstreitigkeiten zu tun haben, haben mir bestätigt, dass dies an keiner Stelle nachvollziehbar ist. Das Genannte erfolgt noch nicht als Klage, sondern als Widerspruch gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft. Geht aber ab dieser Stelle nur noch über Anwalt, also mit Kosten.

Priviligiert? Ich weiß nicht. Würde ich nicht so nennen. Eher ausgeprägter Gerechtigkeitsfanantiker. Geld kann leider nur einmal ausgegeben werden, also muss es eben an anderer Stelle eingespart werden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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