Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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Hausbau0815

Hausbau0815

Fotos 1 und 2 vom vorigen Jahr
Fotos 3 und 4 aktuell
Hier kann man weitere Gründe sehen, waren unsere Entscheidung zum Rückbau richtig war.
Die Wand zum Treppenhaus hat keinen Halt. Die Profile liegen in der Luft bzw. werden auf 2 übereinandergelegte Stück Trockenbau geschraubt, was ja sogar schon im alten Zustand erkennbar ist. Das haben die am Ende aber irgendwie kaschiert. Der Gutachter hat diese Stelle z.B. gar nicht gesehen.
Auf dem 2. Fotos ist mal schön der Versatz der Dachfenster zu erkennen. Auch das wurde inzwischen im Zuge der Dachneudeckung geändert. Dabei wurde festgestellt, dass die Dämmrahmen zerschnitten wurden.
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IMG_3044.JPG

bauverlauf-doppelhaus-mit-wu-keller-und-ausgebauten-spitzboden-542869-1.JPG
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Die Beweise für die Schlechtleistung hat er selbst geliefert und liegen mir schriftlich vor. Zur Bezahlung seiner Forderung hat er einen Festsetzungsantrag sowie gleichzeitig einen Mahnbescheid bei 2 verschiedenen Gerichten beantragt. Dies ist nicht gerade üblich und hat bei Gericht keinen guten Eindruck hinterlassen. Beides konnte er nicht durchsetzen. Den Festsetzungsantrag hat er wieder zurücknehmen müssen.
Es ist also nicht mal ausgeschlossen, dass ich selbst das 1. nicht verliere. Ich konnte/wollte ihn aber nicht verklagen, weil ich dann die Gerichtskosten für den hohen Streitwert hätte bezahlen müssen, also haben wir gehofft und gewartet, dass er dies tut.
Der Dezember wird überaus spannend. Einzug meiner Tochter, Gerichtstermin 1 als Beklagte gegen Ex-Anwalt und Gerichtstermin 2 als Zeugin im Prozess wegen schwerer Körperverletzung meines 1. GUs. Wer macht denn nur sowas? Ich freue mich schon, ihn wieder zu sehen.
 
Tassimat

Tassimat

Ich würde sagen, wir diskutieren das in meinem Thread weiter, um hier nicht weiter vom Thema abzukommen.
Eigentlich wollte ich mich etwas zurückahlten, aber dein Angebot möchte ich trotzdem gerne annehmen.
Das ist ja der Trick bei der Sache. Wir haben ihn Klage einreichen lassen. Sein Streitwert liegt bei 1.600 €! Also nur Amtsgericht und keine Anwaltspflichts.
Deine Gegenklage hat aber einen Streitwert von über 100.000€. Damit liegt doch die sachliche Zuständigkeit beim Landgericht mit entsprechender Antwaltspflicht usw. Entweder du wirst also weitergeleitet, oder deine Gegenklage wird abgelehnt. Paragraph §506 ZPO wäre hier interessant.

Oder sehe ich das komplett falsch?
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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