Bausparvertrag und Wohnriester - Wo ist hier der Haken?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Caspar2020

Ich hatte also gestern ein Gespräch mit jemandem von der Wüstenrot der mir von einem Konstrukt erzählt hat das in meinen Augen zu gut ist um Wahr zu sein.
Dein Vertrieb-ler hat dir entweder die unangenehmen Sachen verschwiegen, bzw. so schön in Zucker verpackt, das du nicht die ganze Konstruktion hier wiedergegeben hast.

Kurz gesagt wurde mir angeboten, einen Bausparvertrag und einen Wohnriestervertrag abzuschliessen.
Der Bausparvertrag hätte eine minimale Abschlussgebühr von 500,- was 1% der Bausparsumme von 50000 € entspricht. Weiter würde kein Sparzwang bestehen.
Den Riester-Vertrag müsste ich mit Jährlich 60,- befüllen um "in die Förderung" zu kommen (O-Ton des Beraters).
Ein Wohnriester ist ein Bausparvertrag. Das sind keine 2 verschiedene Dinge. 60 € sind tatsächlich der Mindestbeitrag, aber damit können höchstens nichtarbeitende Partner die Förderung in vollem Anspruch nehmen.

Mit Abschluss des Bausparvertrages würde dann ein folgender Kredit mit 30 Jahren Laufzeit mit 1,25% verzinst.

Ich verstehe das jetzt so das ich mir ein Darlehen mit 30jähriger Laufzeit und gleich langer Zinsbindung zu 1,25% mit den 500,- Abschlussgebühr für den Bausparvertrag "erkaufe".
Ein Bausparvertrag besteht immer aus 2 Phasen. Der Ansparphase, und der Darlehensphase. Die Darlehensphase erreicht man erst, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist (je nach BSK . Alle BSK bieten aber tilgungsfreie Vorfinanzierungen an. Sprich man zahlt nur die Zinsen bis zur Zuteilung; gleichzeitig wird der eigentlich Bausparvertrag angespart. Diese Vorfinanzierung ist aber meist zu einem etwas höheren Zins als dem Bausparvertrag Zins möglich

1,25% sind nicht 1,25%; Banken und Makler rechnen/werben eigentlich immer mit dem Effektiv-Zins. BVS mit dem Sollzins; Sprich aus 1,25% wird dann auch mal 1,75%-2,8% (Effektiver Zins nach Zuteilung).

Und der Gesamteffektiv-Zins über das gesamt Konstrukt (also Vorfinanzierung) ist dann nicht nur Zins 1+Zins2 (und der Durchschnitt daraus) sondern noch was komplizierter zu berechnen. Und erst diesen könnte man mit nem klassischen Annuitäten-Darlehen für die gleiche Zinsbindung vergleichen.

Aber ja, man kann um die ~ 30 Jahre zinssicher mit so einem Konstrukt gestalten; aber nicht zu 1,25% effektiv....

Im Moment sieht das so aus als möchte dein Vertrieb-ler die Provision einstreichen will und an die BSK binden möchte.

Wie @86bibo gerade schrieb. ein Bausparvertrag Konstruktion kann Sinn machen, weil unter Strich günstiger für die individuelle Situation, aber da bist du noch weit entfernt das tatsächlich zu beurteilen.

Übrigens,
Wohnriester bzw. der Erwerb von Immobilien damit, hat noch ganz andere Einschränkungen (was Verkauf / Vermietung / etc) angeht; und irgendwann kommt das Thema Wohnförderkonto (nachgelagerte Besteuerung) noch ins Spiel.

Es gibt Konstellation wo es sich rechnet (wegen Steuer und Förderung), aber das ist sehr individuell (z.B. mehrere Kinder etc).
 
8

86bibo

wohnriester wollte uns auch jeder zweite schmackhaft machen. der Reiz sind gute Konditionen und niedrigere Raten, falls man einen bestehenden Riester-Vertrag umwidmet. dadurch fällt dann aber natürlich der rentenbaustein weg, den man eigentlich damit erschaffen wollte.

dagegen entschieden habe ich mich aber wegen der nachgelagerten Versteuerung (ich will nicht zum Rentenbeginn erst mal 20.000€ Steuern zahlen) und die geringe Flexibilität. ich habe es zwar nicht vor, aber ein beruflicher standortwechsel ist durchaus möglich. da möchte ich schon die Chance haben, das Haus zu verkaufen ohne direkt eine neue Immobilie zu erwerben.
 
C

Caspar2020

(ich will nicht zum Rentenbeginn erst mal 20.000€ Steuern zahlen
Das musst du ja auch nicht. Die Wohnförderkonto kann man auch bis man 85 umlegen lassen. Es kommt halt stark darauf auf die dann persönliche Situation an, ob die "Einmalzahlung" mit Rabatt, oder die jährliche Umlegung das bessere Mittel der Wahl ist.

. dadurch fällt dann aber natürlich der rentenbaustein weg, den man eigentlich damit erschaffen wollte.
Dafür hat man natürlich wenn man mit Riester und ohne vergleicht deutlich schneller getilgt, da das Geld was für die Riester-Rente, die Förderungprämien, sowie die steuerliche Förderung in die Tilgung geht (und nicht für was anderes ausgegeben wird) die Tilgung deutlich beschleunigt.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt die jährliche Tilgungsumme bis mindestens 63 durchzuziehen (sprich, wenn Bausteine wegfallen, die Differenz konsequent zur Seite zu legen).

Da bleibt ne Menge über um auch die Steuern locker zu bezahlen. (Aber der Wohnförderkonto-Kram ist oft was bei der Beratung/Betrachtung unter den Tisch fällt)
 
T

toxicmolotof

Ich möchte mal eine Lanze für Wohnriester brechen.

Meine Frau hat einen 450 Euro Job und EI Riester werden ihr zwei Kinder angerechnet.

Unterm Strich sammeln wir da mit wenig Aufwand (240 Euro p.a.) ziemlich viel Förderung ein (754 Euro p.a.). Dazu kommen ein paar mickrige Zinsen (übrigens abgeltungssteuerfrei)... ganz ehrlich... so hoch kann es nachgelagert gar nicht besteuert werden, dass es sich nicht lohnen würde. Also irgendwann kurz vor der Rente abrufen, Reste tilgen, sofortige pauschale Einmalzahlung als Versteuerung und durch ist die Sache.

Wohl dem, der viele Kinder hat oder plant.

Allerdings würde ich so was nie als Pflichtmodul in eine Finanzierung integrieren, sondern lose nebenher laufen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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