P
paulino
Hallo ,
bei unserem Bauvorhaben haben wir auf dem Grundstück einige Birken zu stehen, die nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen.
Die Frage für uns ist, ob wir die Bäume mit Begründung des Hausbauens und Erstellung einer Garage an der Stelle wo die Bäume Wachsen als Begründung zur Fällungsgenehmigung reinnehmen, oder es ist auch möglich, über den schlechten Zustand der Bäume und starke Verschattung für unser künftiges Haus die Genehmigung zu beantragen.
Gibt es dabei Unterschiede in der Ersatzleistung ( Kostenmäßig) oder in der Ersatzbepflanzungsmaßnahmen abhängig von Begründung zu Baumfällgenehmigung.
Wer hat da Erfahrung. Welche Begründung und daraus ableitenden Maßnahmen wären sinnvoll und für uns mit wenigem Aufwand/Kosten verbunden?
Unser Vorhaben ist in Berlin-Rudow
Grüße
paulino
bei unserem Bauvorhaben haben wir auf dem Grundstück einige Birken zu stehen, die nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen.
Die Frage für uns ist, ob wir die Bäume mit Begründung des Hausbauens und Erstellung einer Garage an der Stelle wo die Bäume Wachsen als Begründung zur Fällungsgenehmigung reinnehmen, oder es ist auch möglich, über den schlechten Zustand der Bäume und starke Verschattung für unser künftiges Haus die Genehmigung zu beantragen.
Gibt es dabei Unterschiede in der Ersatzleistung ( Kostenmäßig) oder in der Ersatzbepflanzungsmaßnahmen abhängig von Begründung zu Baumfällgenehmigung.
Wer hat da Erfahrung. Welche Begründung und daraus ableitenden Maßnahmen wären sinnvoll und für uns mit wenigem Aufwand/Kosten verbunden?
Unser Vorhaben ist in Berlin-Rudow
Grüße
paulino