C
casaro
Hallo zusammen,
ich bin neu in dem Forum und kenne mich auch im Hausbau nicht sonderlich aus, deswegen suche ich Rat. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft, welche gerade gebaut wird und an der wir diverse Sonderwünsche äußern können. Letzte Woche war eine Rohbaubesichtigung und unserer Ansicht nach sind einige Sachen schief gelaufen und ich wüsste gerne was ihr davon haltet:
1. Ein Schaft in dem Leitungen für das gesamte Haus verlaufen hat in der Decke eine zu große Öffnung. Kurz vor der Deck knickt ein Abwasserrohr schräg ab, so dass es quasi 5 cm in unsere Wohnung hineinreicht. Das ganze wurde eher stümperhaft mit einem rechteckigen Kasten verdeckt. Der Architekt sieht seinen Fehler ein, sagt aber auch dass man dies nicht mehr ändern kann. Stimmt das? Müssen wir das so nun hinnehmen?
2. Der Fußbodenheizungsverteiler ist in unserer Wohnung auf der Wand angebracht. In allen anderen Wohnung ist er in die Wand integriert worden. Im Vertrag steht nur, dass er "an geeigneter Stelle untergebracht" wird. Im Plan ist er leider auf der Wand eingezeichnet, allerdings sind wir davon ausgegangen dass dies nur der besseren Lesbarkeit dient. Hat man hier irgendwelche Chancen zu argumentieren, dass dies nicht "State of the Art" entspricht? Ein Blechkasten direkt am Eingang zum Wohnzimmer (mit doppelte Glaspendeltüre) ist wirklich alles andere als schön.
3. Wir haben stets den Wunsch geäußert dass die Duschwanne ebenerdig eingebaut werden soll. Unter anderem haben wir dass auch in einem Plan eingezeichnet und zusammen mit den Wünschen für Armaturen etc. verschickt. In der Auftragsbestätigung des Sanitärs ist dieser Wunsch aber nicht explizit erwähnt worden. Hier stehen nur Armaturen etc drin, nicht aber deren Lage, und Ausführung. Bei der Dusche wurde ein Wannenträger bestätigt, was nach Ansicht des Sanitärs die Bestätigung für eine Ausführung auf dem Estrich ist (1. stimmt das? 2. kann von einem Laien erwarten diesen Fehler zu erkennen?). Der Estrich ist nun verlegt und für die Duschwanne ist keine Aussparung gelassen worden. Wen seht ihr hier in der Pflicht?
Mir geht es einfach nur darum mal ein par Meinung von anderen zu hören. Vielen Dank schon mal!
Sascha
ich bin neu in dem Forum und kenne mich auch im Hausbau nicht sonderlich aus, deswegen suche ich Rat. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft, welche gerade gebaut wird und an der wir diverse Sonderwünsche äußern können. Letzte Woche war eine Rohbaubesichtigung und unserer Ansicht nach sind einige Sachen schief gelaufen und ich wüsste gerne was ihr davon haltet:
1. Ein Schaft in dem Leitungen für das gesamte Haus verlaufen hat in der Decke eine zu große Öffnung. Kurz vor der Deck knickt ein Abwasserrohr schräg ab, so dass es quasi 5 cm in unsere Wohnung hineinreicht. Das ganze wurde eher stümperhaft mit einem rechteckigen Kasten verdeckt. Der Architekt sieht seinen Fehler ein, sagt aber auch dass man dies nicht mehr ändern kann. Stimmt das? Müssen wir das so nun hinnehmen?
2. Der Fußbodenheizungsverteiler ist in unserer Wohnung auf der Wand angebracht. In allen anderen Wohnung ist er in die Wand integriert worden. Im Vertrag steht nur, dass er "an geeigneter Stelle untergebracht" wird. Im Plan ist er leider auf der Wand eingezeichnet, allerdings sind wir davon ausgegangen dass dies nur der besseren Lesbarkeit dient. Hat man hier irgendwelche Chancen zu argumentieren, dass dies nicht "State of the Art" entspricht? Ein Blechkasten direkt am Eingang zum Wohnzimmer (mit doppelte Glaspendeltüre) ist wirklich alles andere als schön.
3. Wir haben stets den Wunsch geäußert dass die Duschwanne ebenerdig eingebaut werden soll. Unter anderem haben wir dass auch in einem Plan eingezeichnet und zusammen mit den Wünschen für Armaturen etc. verschickt. In der Auftragsbestätigung des Sanitärs ist dieser Wunsch aber nicht explizit erwähnt worden. Hier stehen nur Armaturen etc drin, nicht aber deren Lage, und Ausführung. Bei der Dusche wurde ein Wannenträger bestätigt, was nach Ansicht des Sanitärs die Bestätigung für eine Ausführung auf dem Estrich ist (1. stimmt das? 2. kann von einem Laien erwarten diesen Fehler zu erkennen?). Der Estrich ist nun verlegt und für die Duschwanne ist keine Aussparung gelassen worden. Wen seht ihr hier in der Pflicht?
Mir geht es einfach nur darum mal ein par Meinung von anderen zu hören. Vielen Dank schon mal!
Sascha