Baukindergeld - Rückkehrer aus dem Ausland

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S

sunny1987

Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage: hat jemand vielleicht Erfahrung damit, wie man als Rückkehrer aus dem Ausland Baukindergeld erhalten kann?
Hintergrund ist, dass ich und mein Mann in 2016 im Ausland gearbeitet haben, und dem zufolge keine Steuererklärung in DE gemacht haben. Eine nachträgliche Steuererklärung wäre in diesem Fall laut Finanzamt auch nicht möglich, da wir in diesem Zeitraum in Deutschland gar nicht gemeldet waren.
Die KFW hat von uns daraufhin ein Bescheid vom Finanzamt verlangt, der bestätigt, dass wir im Jahr 2016 keine steuerrechtlich relevante Einkünfte in DE gehabt haben. Diesen haben wir eingereicht. Doch unser Zuschussantrag wurde (6 Wochen später) schon wieder abgelehnt mit der Begründung: "Die vorgelegten Nachweise zu Ihrem Einkommen reichen nicht aus. Aktuell befinden wir uns hierzu in Abstimmung. Bitte haben Sie etwas Geduld. Sobald wir den Sachverhalt geklärt haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte warten Sie diese Nachricht ab und laden auch nicht erneut Unterlagen hoch."
Klar, sie werden sich irgendwann melden, doch es gibt ein 3-Monatsfrist, um die Auszahlung erneut zu beantragen. Wenn dieser Frist vorbei ist, dann haben wir keinen Anspruch mehr auf Baukindergeld. Das möchte ich nicht abwarten... Die Begründung für die Auszahlungsablehnung klingt für mich ein bisschen so, als gäbe für den Fall von Rückkehrer doch kein eindeutigen Prozess.
Falls jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat und vielleicht die Lösung kennt, wäre ich für jegliche Information sehr dankbar

Viele Grüße aus Berlin
 
seat88

seat88

Du hast hier keine Steuern bezahlt, also auch keinen Anspruch auf Baukindergeld. Gerecht ist die Welt...
 
S

sunny1987

@seat88: wenn das so ist, wäre das ja auch eine Antwort. Aber laut KFW sind wir trotzdem an sich förderfähig. Das haben sie mir telefonisch bestätigt. Sogar in ihrem FAQ-s ist der Fall "Rückkehrer aus dem Ausland" gelistet. Es geht hier nur um die richtige Dokumente, die in diesem Fall benötigt werden. Da herrscht wohl Unsicherheit.
p.s. die Jahre davor und danach haben wir ordentlich in Deutschland Steuern bezahlt. Die Aufenthalt im Ausland war nur eine Delegation für befristete Zeit. Was gerecht ist oder nicht, kommentiere ich lieber nicht.
 
K

KlausiMausi

Sortiert schon mal die Einkünfte die ihr im Ausland bekommen habt . Waren diese brutto unter den Einkommensvorgaben?
 
S

sunny1987

@KlausiMausi: ja, von Betrag her passt es. Wir haben auch alle Unterlagen im Zuschussportal hochgeladen, die wir von Auslaund hatten. Da hieß es aber, das brauchen sie nicht, nur einen Bescheid vom Finanzamt, dass wir halt in 2016 in DE kein Einkommen hatten. Das hat uns das Finanzamt auch ausgestellt. Keine Ahnung, was nun ist. LG
 
K

KlausiMausi

@KlausiMausi: ja, von Betrag her passt es. Wir haben auch alle Unterlagen im Zuschussportal hochgeladen, die wir von Auslaund hatten. Da hieß es aber, das brauchen sie nicht, nur einen Bescheid vom Finanzamt, dass wir halt in 2016 in DE kein Einkommen hatten. Das hat uns das Finanzamt auch ausgestellt. Keine Ahnung, was nun ist. LG
Naja KfW bittet das ihr wartet . Wie lange ist das her ? Ansonsten nächste Woche anrufen und freundlich nachfragen
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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