Baukindergeld - Rückkehrer aus dem Ausland

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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S

sunny1987

Hallo Zusammen,
vielen Dank an alle, die mir hier geantwortet haben.
Ich wollte mit euch nun die Antwort von KFW teilen, falls jemand sich dafür interessiert:

"Um Baukindergeld zu erhalten, benötigen wir zwingend die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017.

Sofern Sie in den betroffenen Jahren nicht in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, laden Sie bitte beglaubigte Übersetzungen Ihrer ausländischen Steuerbescheide sowie die Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft zusammen mit dem jeweiligen Ursprungsdokument hoch. Die beglaubigte Übersetzung muss durch einen öffentlich vereidigten und anerkannten Übersetzer gefertigt worden sein.

Sofern Sie im Ausland keine Steuererklärung gemacht haben, reichen Sie bitte geeignete Unterlagen zum Nachweis Ihrer erzielten Einkünfte sowie der Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft in den Jahren 2016 und 2017 ein (z.B. Lohn(steuer)Bescheinigung des Arbeitgebers). Bitte reichen Sie auch hier eine beglaubigte Übersetzung ein."
 
T

Tamagotschi

Guten Abend zusammen,

@sunny1987, wir stehen vor der gleichen Situation. Meine Frau war 2016 noch im Ausland tätig und hat dort ebenfalls keine Steuererklärung gemacht.
Welches Dokument hast du denn eingereicht und hat es dann letztlich geklappt?

Viele Grüße
Robert
 
S

sunny1987

Guten Abend zusammen,

@sunny1987, wir stehen vor der gleichen Situation. Meine Frau war 2016 noch im Ausland tätig und hat dort ebenfalls keine Steuererklärung gemacht.
Welches Dokument hast du denn eingereicht und hat es dann letztlich geklappt?

Viele Grüße
Robert
Hi,
auf unseren Dezember-Lohnscheinen aus 2016 war die Jahresbrutto ausgewiesen. Lohnsteuerbescheinigung gibt es in dem Land nicht, wo wir gearbeitet haben. Wir haben also erst mal dieses Gehaltsschein übersetzen lassen.
Der Antrag ist noch in Prüfung durch kfw. Ich hoffe, sie melden sich bald. Viel Glück
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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