Baukindergeld mit nicht finaler Baugenehmigung

5,00 Stern(e) 5 Votes
moHouse

moHouse

Es muss die Genehmigung bis zum 31.12.2020 vorliegen, ganz einfach. Antrag am 30.12.20 einreichen bringt einem genau 0,nix.
Ja klar. Mit "in letzte Sekunde einreichen" meinte ich nicht dem 31.12. sondern eher gestern

Ich glaube auch nicht daran, dass man dieses Jahr noch ne Baugenehmigung bekommt. Vor allem, wenn man noch nicht alle Unterlagen zusammen hat.

Aber es soll ja Dorf-Ämter geben, die das Ding in wenigen Tagen genehmigen.
Hier in der Gegend (Düsseldorf, Köln etc.) schafft kein Bauamt die 3 Monats-Frist. Da kommt die Ausrede "wegen Corona" sehr gelegen. Ist natürlich Unsinn. War letztes Jahr auch schon so.

Was ist eigentlich, wenn man am 30.09. die Eingangsbestätigung bekommt? Hat man nen Rechtsanspruch auf die 3 Monate? Also damit auch Anspruch auf Baukindergeld, wenn es länger dauert? (Natürlich im unwahrscheinlichen Fall, dass nichts nachgefordert wird)
 
F

Fuchur

Wir hatten vor einiger Zeit intensiven Kontakt mit dem Bauamt über das Thema Tektur, da manches eben mal anders läuft als geplant. Es mag da Unterschiede in den Behörden geben, aber unser Kreisbauamt hat uns klar zu verstehen gegeben, dass eine Änderung des eingereichten Antrags nur bei Kleinigkeiten und Änderungen im Innern akzeptiert wird. Änderungen der Außenmaße u.ä. sind stets in einem neuen Bauantrag vorzulegen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Entwurfsverfasser wechselt (z.B. wenn ein anderes Bauunternehmen Änderungen einreicht).

Wie schon von anderen hier dargestellt, wird der Plan mit dem Blankoantrag nicht funktionieren.
 
K1300S

K1300S

Die Änderungen werden doch nicht vom Bauunternehmen sondern vom Architekten eingereicht. Kommt mir aber irgendwie merkwürdig vor. Was wäre denn, wenn der Entwurfsverfasser plötzlich stirbt. Dann muss, weil sein Kollege das fortführt, alles noch einmal von vorn eingereicht werden?
 
F

Fuchur

Die Änderungen werden doch nicht vom Bauunternehmen sondern vom Architekten eingereicht.
Habe ich auch nicht behauptet. Aber ein (neues) Bauunternehmen bringt wohl regelmäßig einen eigenen Bauvorlageberechtigten mit. Genannter Grund für diese Haltung war die dann bestehende Unklarheit über Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten, wenn mehrere Vorlageberechtigten an einem Antrag Beiträge einbringen.
Was wäre denn, wenn der Entwurfsverfasser plötzlich stirbt. Dann muss, weil sein Kollege das fortführt, alles noch einmal von vorn eingereicht werden?
Was soll denn ganz regulär fortgeführt werden? Es wird der Bauantrag einmal gestellt und fertig. Wir reden doch hier nur über Änderungen, die sollten ohnehin die Ausnahme sein.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 810 Themen mit insgesamt 16744 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben