ᐅ Baugenehmigung von 1931 nicht eingehalten
Erstellt am: 22.01.19 00:32
Nordlys schrieb:
Ich täte da erstmal gar nix und würde es vermieten und fertig.Exakt.H
HilfeHilfe22.01.19 14:50Solange die Statik passt. War das jetzt eine Belehrung ??
K
Küstenmusiker22.01.19 18:35ypg schrieb:
Mir ist neu, dass man Abbrüche beim Bauamt genehmigen lassen muss.
... im Innenbereich geht das Amt nix an.
Das andere weiß ich nicht, wie das bei Vermietung aussieht.
Wenn Du meinst, dass die Statik zweifelhaft ist, handelst Du fahrlässig bei Vermietung.
Das gilt auch für Dich!Escroda schrieb:
Uups. Hoffentlich liest keiner von deinem Bauamt mit oder hoffentlich hast Du noch nichts abgebrochen.
Das kommt darauf an, was umgebaut wurde. Statische Eingriffe, auch innerhalb des Hauses, sind schon genehmigungspflichtig.Ich habe nichts von einem Abbruch geschrieben !!
Küstenmusiker schrieb:
Ich habe nichts von einem Abbruch geschrieben !!Wieso zitierst Du ausgerechnet meine Antwort auf ypg's Beitrag und schreist mich an (!!)? Ich habe Dir im Beitrag zuvor ausführlich geantwortet und dazu fällt Dir nichts ein?
Das ist wirklich außerordentlich unhöflich.
Küstenmusiker schrieb:
dass ein etwa 3 m Anbau auf der rechten Seite des Hauses nicht vorhanden war. Dieser Anbau wurde aber von der damaligen Maurerfirma gleich mit errichtet, wie auf alten Fotos eindeutig zu sehen ist.Küstenmusiker schrieb:
Ich habe nichts von einem Abbruch geschrieben !!Hab ich auch nicht geschrieben, siehe Dein Zitat oben... da geht man ja wohl von einem früheren Abbruch aus?!