Moin,
Das ist richtig! Kein Unternehmen kann _ohne_ Werkpläne arbeiten; sonst gäbe es ein arges Chaos auf der Baustelle. Die spannende Frage lautet: ist Dir die Herausgabe der Pläne auch geschuldet? Davon lese ich bislang in Deinen Beiträgen nichts.
So wie ich den TE verstehe, versucht das Bauunternehmen gerade genau das: _ohne_Werkpläne zu arbeiten.
Siehe auch: "sagte der Bauleiter am Telefon, Detailpläne werden erst für den Dachstuhl angefertigt."
Aber davon abgesehen: warum wollen viele GUs Werkpläne nicht rausgeben? Wie soll ein Bauherr Werkpläne freigeben und somit auch Verantwortung übernehmen für das, was da geplant ist, wenn er keine Werkpläne bekommt? Da macht sich das Bauunternehmen doch vollkommen angreifbar. Wenn ich keine Werkpläne bekomme, die ich explizit freigeben muss, kann ich als Bauherr doch immer sagen, „Die Tür muss aber noch 10 cm nach links, los umbauen!“ Und dann muss das Bauunternehmen erst einmal beweisen, dass das genau so beauftragt war. Unklare Verträge können auch nach hinten losgehen
Ich weiß, dass es im (an absonderlichen Riten, Gebräuchen und Geschäftsgebaren mehr als nur übervollen) Bauwesen anscheinend nicht selten, dass ein GU die Pläne nicht rausrückt, aber was soll der Stress? Damit macht man sich doch nur selber das Leben schwer?
Ich glaube, ich werde die Denkweise im Bauwesen nie verstehen
Viele Grüße,
Andreas