Bauen ohne Werkpläne

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Zuletzt aktualisiert 09.11.2024
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B

Bauexperte

Ich frage mich die ganze Zeit, ob die bei dieser Planungsgesellschaft keine Lust haben oder einfach nur unfähig sind.
*Ich* denke, daß hier Ursache + Wirkung zum Zug kommen! In Deinem #1 steht nichts von geschuldeten Werkplänen, es ist lediglich von "detaillierteren Plänen" die Rede; diese hast Du wohl - nach Verständnis Deines Vertragspartners - erhalten.

Es gibt nicht wenige Anbieter, welche überhaupt keine Werkpläne an ihre Kundschaft herausgeben (was ich in Teilen nachvollziehen kann, lese ich hier so manche Diskussion) und trotzdem übergeben sie technisch einwandfreie Bauwerke

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
A

alter0029

@Bauexperte, ich bin davon überzeugt, dass du dich in diesen Dingen auskennst, wie kaum ein anderer hier im Forum. Du kennst jedoch meinen Vertrag nicht. In dem steht unter anderem, dass mit dem Bau 4 Wochen nach Zugang der Baugenehmigung und Fertigstellung der Ausführungsplanung (Werkplanung) begonnen wird. Ausführungsplanung und Werkplanung sind also ausdrücklich erwähnt.
 
B

Bauexperte

Du kennst jedoch meinen Vertrag nicht.
Da stimme ich Dir zu.

In dem steht unter anderem, dass mit dem Bau 4 Wochen nach Zugang der Baugenehmigung und Fertigstellung der Ausführungsplanung (Werkplanung) begonnen wird. Ausführungsplanung und Werkplanung sind also ausdrücklich erwähnt.
Das ist richtig! Kein Unternehmen kann _ohne_ Werkpläne arbeiten; sonst gäbe es ein arges Chaos auf der Baustelle. Die spannende Frage lautet: ist Dir die Herausgabe der Pläne auch geschuldet? Davon lese ich bislang in Deinen Beiträgen nichts.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Jochen104

Jochen104

@Bauexperte, ich bin davon überzeugt, dass du dich in diesen Dingen auskennst, wie kaum ein anderer hier im Forum. Du kennst jedoch meinen Vertrag nicht. In dem steht unter anderem, dass mit dem Bau 4 Wochen nach Zugang der Baugenehmigung und Fertigstellung der Ausführungsplanung (Werkplanung) begonnen wird. Ausführungsplanung und Werkplanung sind also ausdrücklich erwähnt.
Steht da auch, dass diese in Form eines planes an dich ausgehändigt werden?
 
andimann

andimann

Moin,


Das ist richtig! Kein Unternehmen kann _ohne_ Werkpläne arbeiten; sonst gäbe es ein arges Chaos auf der Baustelle. Die spannende Frage lautet: ist Dir die Herausgabe der Pläne auch geschuldet? Davon lese ich bislang in Deinen Beiträgen nichts.
So wie ich den TE verstehe, versucht das Bauunternehmen gerade genau das: _ohne_Werkpläne zu arbeiten.

Siehe auch: "sagte der Bauleiter am Telefon, Detailpläne werden erst für den Dachstuhl angefertigt."


Aber davon abgesehen: warum wollen viele GUs Werkpläne nicht rausgeben? Wie soll ein Bauherr Werkpläne freigeben und somit auch Verantwortung übernehmen für das, was da geplant ist, wenn er keine Werkpläne bekommt? Da macht sich das Bauunternehmen doch vollkommen angreifbar. Wenn ich keine Werkpläne bekomme, die ich explizit freigeben muss, kann ich als Bauherr doch immer sagen, „Die Tür muss aber noch 10 cm nach links, los umbauen!“ Und dann muss das Bauunternehmen erst einmal beweisen, dass das genau so beauftragt war. Unklare Verträge können auch nach hinten losgehen

Ich weiß, dass es im (an absonderlichen Riten, Gebräuchen und Geschäftsgebaren mehr als nur übervollen) Bauwesen anscheinend nicht selten, dass ein GU die Pläne nicht rausrückt, aber was soll der Stress? Damit macht man sich doch nur selber das Leben schwer?

Ich glaube, ich werde die Denkweise im Bauwesen nie verstehen


Viele Grüße,


Andreas
 
A

alter0029

Vielen Dank für die Antworten. Jetzt weiß ich Bescheid. Der Rest ist Aufgabe meines Rechtsanwaltes.
 
Zuletzt aktualisiert 09.11.2024
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