Bauen im Außenbereich - Alten Stadl umnutzen zu Einfamlienhaus

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Zuletzt aktualisiert 05.09.2025
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11ant

11ant

Lesen wir mal das zitierte Gesetz.
Vorhaben die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Ein Wohnhaus dient diesem Zweck nicht. Da meint das Gesetz eher eine Jagdhütte, eine Scheune oder eine Maschinenhalle.
[...] Und gerade in Bayern ist man da sehr streng.
das ist dann der Unterschied zwischen einem Schwurbler und einer qualifizierten Antwort.
Dass der Bau dem Betrieb dient, lässt sich mit einem Architekt nicht super einfach, aber trotzdem ohne extremen Aufwand verargumentieren.
Die Schnittmenge zwischen Geschwurbel und qualifizierter Antwort muß nicht zwingend Null sein.

Ein Forsthaus würde ich ebenfalls als vom gesetzlichen Zweck gedeckt ansehen. Beim Förster Martin Rombach in Küblach (das es nicht gibt - das aber wenn, dann zweifellos in Bayern liegt) überwog die Betriebsleiterwohnung ebenfalls sehr deutlich das Arbeitszimmer.
 
11ant

11ant

Bei uns in der Gegend (Ostbayern) ist das neue Haus der Kinder neben der alten Hofstätte der Eltern fast schon Standard. Laut einem Mitarbeiter unserer Gemeinde wird da gern der Kiff mit der Betriebsleiterwohnung gezogen.
Den würde ich hier auch anwenden, oder den Neubau als Austragshäusl deklarieren.
Es gab vor kurzer Zeit eine Gesetzesänderung des Baugesetzbuch mit der es Kinder leichter haben sollen, auf dem Grundstück der Eltern zu bauen.
Kannst Du das (ohne Link, weißt Du ja) mit einem näheren Hinweis anfetten ?
 
N

nordanney

Bei uns in der Gegend (Ostbayern) ist das neue Haus der Kinder neben der alten Hofstätte der Eltern fast schon Standard.
Ach ja, hatte es noch nicht geschrieben. Das ist die übliche Altenteilergeschichte.

Zitat aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums aus 2021 - damit Ihr auch eine passende Grundlage habt (auch wenn es überall in D so geregelt ist).

Seite mit Kapitel 3.3.2 Altenteil und dezenter Ornamentkante am rechten Rand.


Insofern bekräftige ich auch noch einmal meine persönliche Einschätzung, dass Ihr mit den Rahmenbedingungen gar keine Probleme mit Sanierung oder Neubau bekommen solltet. Passenden Architekt vorausgesetzt.
 
B

Buchsbaum066

Es ist doch nicht die Rede von einem Land und fortswirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb.

Hier versteckt man sich doch hinter irgendwelchen Möchtegern Szenarien. Hier geht es doch lediglich darum ein bestehendes Grundstück im Außenbereich einer privaten Nutzung durch den Bau eines Einfamilienhaus umzuwidmen. Und genau das wird nicht passieren.

Das öffentliche Interesse besteht schon darin keine Ausnahmen zuzulassen. Es ist in Deutschland eben so.
Die Gesetzgebung ist familienfeindlich. Die Bauämter kommen gleich mit Zerstückelung der Landschaft, dem Landschaftsschutz und vielen anderen Dingen. Ich habe auch 3000qm Grundstück im Außenbereich. Es ist aber nur mein Grundstück Außenbereich.

Unten ist Innenbereich mit Wohnbebauung, oben ist Wohnbebauung Innenbereich. hinten ist der Wald.
Keine Chance auf Bauland obwohl es in der 3000 Seelen Gemeinde nur 1 Baugrundstück gibt. Bei mir könnten also mindestens 5 Häuser gebaut werden, die Erschließung geht komplett über mein Grundstück.

Die Gemeinde will es nicht.

Warum man nun hier dem Themeneröffner noch Hoffnungen auf eine Baugenehmigung macht verstehe ich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 05.09.2025
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