Bauanzeige wer hat Erfahrung damit

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Thomas911

Thomas911

Interessant. Habe ich noch nie gelesen, dass ein Bebauungsplan die Himmelsrichtung der Fenster festsetzt. Kannst Du mal den Bebauungsplan wörtlich zitieren?

... und kostet zusätzliche Gebühren.

Viel Glück. Wenn zwei Monate Verzögerung schon katastrophale Folgen haben, was wird dann wohl die Auseinandersetzung mit der Baufirma bewirken?

Schade, dass ich Punkt 6.3 nicht kenne. Doch wenn da steht, Fenster nach Norden sind verboten, und sie plant ein Fenster nach Norden, wäre das ziemlich schlecht.

Ja, wenn Du einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefunden hat, dem Du vertraust und der bereit ist, die Bauanzeige zu stellen.

Das kannst nur Du beurteilen, ob Du von der Baufirma soviel Flexibilität und Kompetenz erwarten kannst.

Doch wohl eher wegen des besagten Fensters.

Ihre Inkompetenz hat sie ja schon bewiesen. Und da willst Du ihr die komplette Verantwortung übertragen?

Das liegt an den feinen gemeinen Unterschieden in den Bundesländern. Manchmal heißen die Verfahren sogar gleich, haben aber völlig unterschiedliche Voraussetzungen. Das vereinfachte Verfahren in Brandenburg hat sehr wenig mit dem früheren vereinfachten Verfahren in NRW zu tun.

Apropos klugscheißen: Du meinst die Genehmigungsfreistellung nach §63 Bauordnung NRW 2018 (bzw. §67 a.F.) und gerade nicht das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach §68 a.F..

Im vereinfachten Verfahren kann sich die Behörde auch 3 Monate Zeit nehmen §63, Abs. 4:
(4) Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist gegenüber der Bauherrin oder dem Bauherrn aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der nach Satz 1 maßgeblichen Frist entschieden worden ist.
Danke für so eine ausführliche Antwort. Ich habe den Bebauungsplan nicht an der Hand aber ja,wg des Lärmschutzes ist da eine Ausrichtung der Fenster in eine bestimmte Himmelsrichtung vorgeschrieben. Die Zeichnerin hat diese bei einem Fenster missachtet und kompensatorische Maßnahmen in Form von extra Schallschutz angeboten was beim Bauamt nicht durchging. Und was bei uns leider auch durch den Lappen ging weil wir aus der Eile heraus nicht alle ihre Korrekturen nochmals kontrolliert haben.
Extra Gebühren ok, aber viel wichtiger ist nun die Frage wie weiter handeln. Ja, noch mehr warten ist schlecht. Wir sind sowieso in einer schwierigen Lage betreffend der Zeit. Also für mich ist es nun wichtig zu entscheiden, jetzt diesen Antrag zurückziehen und einen neuen Stellen, auch wenn gegen Gebühren etc. oder auch das nun schlucken zu müssen?

Wir haben nun leider keinen Festpreis mehr, daher je später wir starten, desto teurer wird es, nehme ich an...
 
M

Myrna_Loy

Also ohne die kompletten Details der Absprachen und des Enwurfs zu kennen - es ist bei Bauanträgen durchaus üblich, auch mal abzutasten, was an Abweichungen geht, wenn es dem Bau zugute kommt. Das Fenster wird ja eine Funktion an der Stelle haben. Das würde ich jetzt nicht als schuldhaftes Vollversagen betrachten, da kenn ich aus meiner Arbeit andere Klopper... Habt Ihr denn dem Bauträger klargemacht, dass es zu absolut keinerlei Verzögerungen kommen darf und das schriftlich festgehalten?
 
Thomas911

Thomas911

Wie kommt das? Wenn der Bauträger den Baubeginn durch sein Verschulden verzögert, sollte das doch auf deren Kappe gehen?
Es geht dabei nicht um das Bauträger Verschulden (leider). Nach dem Vertrag mussten wir binnen 6 Monaten die Baugenehmigung erhalten um den Festpreis bis zur Fertigstellung zu halten. Das ist uns nicht gelungen, da wir auch einige Verzüge mit der Erschließung der Grundstücke und auch privat durch Kindes Geburt erlebt haben. Alles in allem haben wir, zugegeben, auch den Vertrag mit der BU zu früh abgeschlossen (Ende November)...Es ging auch nicht anders, denn meine Frau stand kurz vor der Elternzeit und ich vor einem Jobwechsel. Sonst hätte die Finanzierung gescheitert.
Es ist zwar blöd aber eine andere Option hatten wir kaum. Entweder wäre das Grundstück weg oder wir hätten erst das GS Variabel kaufen müssen, und dann irgendwann mit der Finanzierung der Hausbau uns beschäftigen. Selbst in diesem Fall wäre Hausbau nicht günstiger als die Konstellation jetzt, dafür irgendwann später schwieriger/ aufwendiger mit der Finanzierung. Die Kröte der Preiserhöhung müssen wir jetzt also sowieso schlucken, unabhängig von der verzögerten Baugenehmigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomas911

Thomas911

Also ohne die kompletten Details der Absprachen und des Enwurfs zu kennen - es ist bei Bauanträgen durchaus üblich, auch mal abzutasten, was an Abweichungen geht, wenn es dem Bau zugute kommt. Das Fenster wird ja eine Funktion an der Stelle haben. Das würde ich jetzt nicht als schuldhaftes Vollversagen betrachten, da kenn ich aus meiner Arbeit andere Klopper... Habt Ihr denn dem Bauträger klargemacht, dass es zu absolut keinerlei Verzögerungen kommen darf und das schriftlich festgehalten?
Ja, wir haben es erstmal schriftlich aus unserer Sicht zusammengefasst und warten auf das Beratungsgespräch nächste Woche.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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