Bauanzeige wer hat Erfahrung damit

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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11ant

11ant

aber dafür wurde die Architektin bezahlt, um die Unterlagen so aufzubereiten, dass man eine Baugenehmigung bekommt,
Die Rede ist also von einer vollwertigen freien Architektin, nicht von einer Zeichenknechtin des Bauunternehmers ?
Die Begrifflichkeit der Bauanzeige verbinde ich jedenfalls mit einem vereinfachten Verfahren / "Freisteller" (und der Versicherung, abweichungsfrei nach den Vorgaben des Bebauungsplanes zu bauen). Wie diese Möglichkeit einerseits eröffnet sein soll, andererseits aber nicht durch eine Tektur heilbar, ein Fenster an einer ausnahmepflichtigen Stelle wegzunehmen und an eine ausnahmefreie Stelle einzuzeichnen, ist mir freundlich gesagt schleierhaft. Wenn zudem auch noch eine Forstbehörde ihren Senf geben muß, sehe ich erst recht kein vereinfachtes Verfahren möglich. Zu was eigentlich: soll ein Holzhaus an einen Waldrand gebaut werden, oder ist die Einhaltung einer Baumfallgrenze zu bestätigen ?
 
Thomas911

Thomas911

Die Rede ist also von einer vollwertigen freien Architektin, nicht von einer Zeichenknechtin des Bauunternehmers ?
Die Begrifflichkeit der Bauanzeige verbinde ich jedenfalls mit einem vereinfachten Verfahren / "Freisteller" (und der Versicherung, abweichungsfrei nach den Vorgaben des Bebauungsplanes zu bauen). Wie diese Möglichkeit einerseits eröffnet sein soll, andererseits aber nicht durch eine Tektur heilbar, ein Fenster an einer ausnahmepflichtigen Stelle wegzunehmen und an eine ausnahmefreie Stelle einzuzeichnen, ist mir freundlich gesagt schleierhaft. Wenn zudem auch noch eine Forstbehörde ihren Senf geben muß, sehe ich erst recht kein vereinfachtes Verfahren möglich. Zu was eigentlich: soll ein Holzhaus an einen Waldrand gebaut werden, oder ist die Einhaltung einer Baumfallgrenze zu bestätigen ?
Nein, völlig falsch verstanden. Wir bauen mit einer Baufirma in einer Neubausiedlung. Der Bebauungsplan vorhanden. Keine Sonderwünsche, eine stinknormale Stadtvilla. Eine Bauanzeige (62 Paragraf) und Vereinfachtes Verfahren (63 Paragraf) sind zwei unterschiedliche Verfahren.

Zu unserem bisherigen Werdegang: Unterlagen für ein Vereinfachers Verfahren eingereicht, nach 3 Wochen kam ein Brief mit vielen Hinweisen, was noch ergänzt/ nachweist werden muss. Wieder zur Architekt, die Sachen nachgearbeitet und noch mal losgeschickt. durch diese Änderung sind wir aber aus dem vereinfachten Verfahren raus (Aussage des Bauamts). Zusätzlich hat Bauamt eine Sondergenehmigung bei der Gemeinde angefragt, wegen dem besagten Fenster. Die Bearbeitungsdauer der Gemeinde – 2 Monate.
Die Frist wollen wir natürlich vermeiden. Noch mal das Bauamt angerufen und da wurde uns eine Möglichkeit einer Bauanzeige aufgezeigt. Die Architekt rät davon ab, will wohl keine Risiken übernehmen denn in dem Fall baut man quasi ohne jegliche Genehmigung und haftet später bei möglichen Abweichungen selbst (die bei uns egtl nicht gegeben sind). Ich hoffe, jetzt ist es etwas deutlicher geschildert
 
11ant

11ant

Es bleibt für mein Verständnis unverständlich bis widersinnig: wo ein Freisteller und eine Bauanzeige unterschiedlich sind, gilt letztere meist für genehmigungsfreie, aber anzeigepflichtige Bauwerke, wie es in manchen Bundesländern z.B. Einzelcarports sein können.
Zusätzlich hat Bauamt eine Sondergenehmigung bei der Gemeinde angefragt,
Das begreife ich nun noch garnichtser ;-)
 
kati1337

kati1337

Wir können ja mal versuchen das zu konkretisieren:
Um welches Bundesland geht es denn?
Und was hat das Forstamt mit dem ganzen zu tun?
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Ausser schlaumeirern (sorry dafür) kann ich noch ein kleines Bisschen an Infos beitragen. Wir haben ja gerade gebaut. Neubaugebiet mit Bebauungsplan in NRW. Wir (also wir und der Architekt) haften nun im vereinfachten Verfahren gemeinsam dafür das unser Haus genau so ist wie es laut Bebauungsplan sein darf. Das betrifft ganz viele Dinge wie Traufhöhe, Firsthöhe, Baufenster, DN, Farbe der Dacheindeckung etc. Wir haben den Antrag des (freien) Architekten mit unterschrieben, persönlich das ganze Gedöns beim Bauamt der Gemeinde abgegeben und 3 oder 4 Tage später kam dann auch schon das O.K.

Die Gemeinde ist ja im vereinfachten Verfahren aus der Haftung raus, hat deswegen i.d.R keine Probleme damit ... es sei denn die eingereichten Unterlagen weichen krass von einem genehmigungsfähigen Bau ab. Habe ich hier auch von gehört, da sollten z.B. 4 WE auf einer Parzelle erstellt werden, erlaubt waren nur 2. Und Rückbau fordern macht weder der Gemeinde Spass noch dem/der Bauherrn/in
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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