ᐅ KFW 153 - Tilgungszuschüsse und Max. Kreditbeträge erhöhen sich
Erstellt am: 09.01.20 08:41
J
Jiink-188715.01.20 14:15Moin, ich habe mir nun alles hier durchgelesen und eine frage:
Wir bauen stand jetzt ein KFW 55 Haus und der Antrag etc ist raus und wir haben die Zusage von der KFW Bank für den 153 Kredit müssen diesen nur noch unterschreiben (liegt aber vor).
Nun lass ich es mir rechnen wie viel Geld ich mehr ausgeben muss um auf 40plus zu kommen da es durch die neuen Förderungen doch interessant werden könnte aber mein Bankberater sagt das ich nicht mehr wechseln kann bzw eine 6 monatliche Sperrfrist bekomme.
Hier schreiben aber welche das es möglich ist oder seit ihr noch nicht so weit mit dem „alten“ Antrag?
Mit freundlichen Grüßen
Ich
Wir bauen stand jetzt ein KFW 55 Haus und der Antrag etc ist raus und wir haben die Zusage von der KFW Bank für den 153 Kredit müssen diesen nur noch unterschreiben (liegt aber vor).
Nun lass ich es mir rechnen wie viel Geld ich mehr ausgeben muss um auf 40plus zu kommen da es durch die neuen Förderungen doch interessant werden könnte aber mein Bankberater sagt das ich nicht mehr wechseln kann bzw eine 6 monatliche Sperrfrist bekomme.
Hier schreiben aber welche das es möglich ist oder seit ihr noch nicht so weit mit dem „alten“ Antrag?
Mit freundlichen Grüßen
Ich
D
Der Storch15.01.20 14:51Jiink-1887 schrieb:
mein Bankberater sagt das ich nicht mehr wechseln kann bzw eine 6 monatliche Sperrfrist bekomme.Ich würde mal nach"bdo handbuch förderportal" googeln und mir die internen Prozesse der KFW Abfrage anschauen,
vielleicht ergibt das u. U. eine andere Diskussionsgrundlage mit dem Bankberater ?
F
FoxMulder2417.01.20 08:46Seh ich dass richtig, dass man nur einen Neuantrag braucht, wenn man Förderstufe wechseln möchte bzw. die nun höhere Kreditsumme in Anspruch nehmen will?
Wir haben Ende letztes Jahr eine KfW55 Zusage bekommen (100.000€). Bisher hat noch nicht mal das Architektengespräch beim GU stattgefunden.
Jedoch möchte ich den Kredit nicht noch mal anfassen, da wir diesen zu 0,45% bekommen haben (anstatt 0,75%, Sonderaktion der durchleitenden Bank).
Laut Merkblatt der KfW gilt:
"Der Tilgungs-Zuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung der "Bestätigung nach Durchführung" gültigen Zusagebetrag berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit bei gleich bleibenden Annuitäten)."
D.h. man bekommt automatisch den neuen Zuschuss von 15% (bei uns 15.000€ statt 5.000€) bei KfW55.
Wir haben Ende letztes Jahr eine KfW55 Zusage bekommen (100.000€). Bisher hat noch nicht mal das Architektengespräch beim GU stattgefunden.
Jedoch möchte ich den Kredit nicht noch mal anfassen, da wir diesen zu 0,45% bekommen haben (anstatt 0,75%, Sonderaktion der durchleitenden Bank).
Laut Merkblatt der KfW gilt:
"Der Tilgungs-Zuschuss wird auf den zum Zeitpunkt der Anerkennung der "Bestätigung nach Durchführung" gültigen Zusagebetrag berechnet und auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit bei gleich bleibenden Annuitäten)."
D.h. man bekommt automatisch den neuen Zuschuss von 15% (bei uns 15.000€ statt 5.000€) bei KfW55.
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Jiink-188717.01.20 10:22Moin,
Also bei mir ist es so das ich die alten Bedingungen behalte außer ich verzichte, stelle einen neuen Antrag mit einer anderen „Klasse“ zb von 55 auf 40 dann bekommt man die neuen Bedingungen.
Also bei mir ist es so das ich die alten Bedingungen behalte außer ich verzichte, stelle einen neuen Antrag mit einer anderen „Klasse“ zb von 55 auf 40 dann bekommt man die neuen Bedingungen.
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