ᐅ Förderfähige Kosten bei Wärmepumpe
Erstellt am: 07.03.2020 14:44
Stefan001 10.03.2020 07:50
Guido1980 schrieb:
Ist eigentlich eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage auch förderfähig? Hatte heute einem Termin mit einer Haustechnikfirma, der behauptete das.
Kann da aber in dem Merkblatt der BAFA nichts zu finden, da steht dass Lüftungs-, Kühl- und Kälteanlagen nicht förderfähig sind.Ein BU mit dem ich gerade gesprochen hatte hat ein Gerät von Stiebel Eltron angepriesen, dass Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung in einem Gerät vereint. Damit wären dann die beiden Punkte gemeinsam förderfähig laut seiner Aussage.
lin0r87 15.03.2020 15:03
Guido1980 schrieb:
Damit komme ich zu dem Fazit, dass die komplette Luftwärmepumpeninstallation inkl. Material und Lohn bis zu 50.000 € mit 35 % über die BAFA förderfähig ist.
Soweit ich weiss…Anlage ja,Fußbodenheizung nein.
Wenn du ein Smart Home System hast, dann könntest du gewisse Bauteile auch dran anknüpfen. Die müssen jedoch etwas mit der Heizung zu tun haben.
HarvSpec 15.03.2020 19:04
lin0r87 schrieb:
Soweit ich weiss…Anlage ja,Fußbodenheizung nein.Im Bestand laut Merkblatt beides! Neubau nur Anlage
Guido1980 29.03.2020 16:14
nordanney schrieb:
Und bitte dran denken, dass es die Förderung nicht doppelt gibt. Entweder oder.Ist das wirklich so? Kann man nicht bei einem KFW55 Haus den KFW Zuschuss von 18.000 € UND den BAFA Zuschuss von 35 % für die Wärmepumpe in Anspruch nehmen?
nordanney 29.03.2020 16:49
Guido1980 schrieb:
Kann man nicht bei einem KFW55 Haus den KFW Zuschuss von 18.000 € UND den BAFA Zuschuss von 35 % für die Wärmepumpe in Anspruch nehmen?Mir ging es um KfW Energetisch Sanieren und BAFA Guido1980 29.03.2020 17:04
nordanney schrieb:
Mir ging es um KfW Energetisch Sanieren und BAFA Ok... das heißt beim Neubau kann ich schon KFW153 und BAFA "Heizen mit erneuerbaren Energien" kombinieren oder?
Im Netz habe ich gefunden, dass die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten grundsätzlich möglich sei, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteige. Mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm sei eine Kumulierung nur bei den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich.
Demnach müsste doch mein folgendes Fazit richtig sein, dass die komplette Luftwärmepumpeninstallation inkl. Material und Lohn bis zu 50.000 € mit 35 % über die BAFA förderfähig ist (bis zum Anschluss der Heizkreisverteilung). Ergänzend müsste dann der KFW153 mit 18.000 € Zuschuss bei 120.000 € Kreditsumme förderfähig sein.
Die hierfür erforderliche Energieberatung ist über die KFW über das Förderprogramm KFW431 mit 50 % bis zu Max. 4000 € Zuschuss (bei 8000 € förderfähigen Kosten)förderfähig.
Da man nur einmal die Förderung für die Energieberatung beantragen kann und es bei der KFW hierfür 50 % und bei der BAFA nur 35 % gibt, sollte man die Heizungsanlage über die BAFA und den Energieberater über die KFW fördern lassen. Damit würde man auch nicht die 50.000 € BAFA-Obergrenze mit den Energieberaterkosten belasten, falls die Heizung mehr als 42.000 € kostet.
Oder sehe ich das falsch?
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