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ᐅ Garage zu tief wegen Ortsgestaltungssatzung


Erstellt am: 24.02.2017 16:51

sauerpeter 03.03.2017 15:19
Bzgl. der Ausgangssituation:
Unsere Architektin hat mit dem Bauamt gesprochen. Der Ziergieble zählt nicht mit bzgl. der Garagenhöhe. Das schon mal gut. Sie hat dem Bauamt auch dei aktuelle Garage, so wie sie geplant ist, mitgeschickt. Gemäß Bauamt wird sie so genehmigt werden - dies jedoch ohne die umliegenden Höhenangaben zu kennen.
Wie in meiner Skizze einige Beiträge zuvor ersichtlich, liegt das Nachbargrundstück bei 69,39m und die Architektin hat für unsere Garage 69,48m an Höhe angesetzt. Die 68,48m befinden sich knapp neben der Garage bzw. sogar noch im Baubereich der Garage. Das kann ich leider nicht genau anhand des Planes erkennen. Sondern nur abschätzen.
Letztlich scheint es jetzt, so jedenfalls mein Verständnis, um ca. 10cm zu gehen :/
Tiefer als 69,48m darf nicht sein, sonst Klappt es mit der Garage nicht.

Kann man den Vermesser bitten, die gleiche Höhe auch ein paar cm in das Baufeld der Garage zu rücken oder ist das schon kriminell ?
Für das Auge sit es ja auch da alles recht eben So würde er sich das nochmalige Vermessen sparen und ich mit ca. 1000EUR ;(

11ant 03.03.2017 17:32
sauerpeter schrieb:

Kann man den Vermesser bitten, die gleiche Höhe auch ein paar cm in das Baufeld der Garage zu rücken oder ist das schon kriminell ?

Anstiftung zur Urkundenfälschung, ja.

Aber ich verstehe Dein Problem nicht: Du sollst mit Deiner Garage 3 m Gesamthöhe nicht überschreiten. Dass die Giebelkulisse nicht mitgerechnet wird, hast Du schon geklärt. Unklar ist der Bezugspunkt für die Höhe, schlimmstenfalls kommt es mit 9 cm Höhenunterschied zum Nachbarn also dazu, daß Deine Garage sich an 2,91 m Gesamthöhe halten muß. Das ist eigentlich fett ausreichend, oder soll ein Wohnmobil reinpassen ?
garagebauamtarchitektingesamthöhe