Allein die Kosten für die öffentlichen Bekanntmachungen werden vierstellig. Dann ist der Originalplan von 1964. Es muss also komplett neu gezeichnet werden. Wenn's nur um das eine Grundstück geht, sind die Kosten für den zeichnerischen Teil mit denen eines amtlichen Lageplans vergleichbar, also ca. 2K. Dann muss aber noch ein Textteil dazu und eine Begründung. Bei Querulanten in der Nachbarschaft gibt's dann noch Verzögerungen, Umplanungen, Neuzeichnungen ... Und wer soll's machen? Die Gemeinde selber? Ein Planungsbüro? Von Dir beauftragt? Oder von der Gemeinde?
Vielleicht kommst Du mit 5k davon, vielleicht werden es auch 50k.