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Lumpi_LE
Richtig, planmäßig begangene Flächen, hatte ich falsch in Erinnerung.Das bezweifle bzw. Kommt darauf an wo, suche mal nach umwehrung bei Wikipedia Recht gut erklärt.
Richtig, planmäßig begangene Flächen, hatte ich falsch in Erinnerung.Das bezweifle bzw. Kommt darauf an wo, suche mal nach umwehrung bei Wikipedia Recht gut erklärt.
Ok das heißt wenn „ theoretisch“ ein Schaden eintritt . Zb euer Besuch stützt runter. Wer haftet dann theoretisch ? Euren Besuch wird nicht interessieren wie Rechte und Pflichten aussehen , er wird seinen Schaden einzufordern . Aber wenn du nur rechte hast , warum bringst du den Punkt nicht in der Eigentumsversammlung ein ? Sollen doch die Eigentümer bezahlen .Jetzt fängst du schon Wortklauberei an, ist dir das nicht peinlich? Was genau bringt dir das?
Die Teilungserklärung ist, soweit ich mich erinnere, zu unserem Vorteil. Wenn ich das richtig im Kopf habe, haben wir das exklusive Recht der Nutzung, aber Pflichten haben wir keine. Klingt ungewöhnlich, ist aber so. Das heisst wir müssten uns nicht einmal um die Pflege kümmern, das Wasser des Außenwasserhahns nicht bezahlen, etc. (was wir momentan jedoch alles machen). Ich denke dann wären wir auch nicht für die Sicherung zuständig.
Richtig, so habe ich das gemeint.Ok das heißt wenn „ theoretisch“ ein Schaden eintritt . Zb euer Besuch stützt runter. Wer haftet dann theoretisch ? Euren Besuch wird nicht interessieren wie Rechte und Pflichten aussehen , er wird seinen Schaden einzufordern . Aber wenn du nur rechte hast , warum bringst du den Punkt nicht in der Eigentumsversammlung ein ? Sollen doch die Eigentümer bezahlen .