Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)
>> Zum 1. Beitrag <<

D

dab_dab

@rick2018: Betonschrauben / Schraubanker aus Edelstahl find ich interessant. Kennst du vielleicht auch eine Bezugsquelle / Alternativen, wo man die man leicht privat beziehen kann?

Akkuchlagschrauber ist zum Reifenwechseln ja bereits vorhanden und würde sich über Arbeit zwischen Ostern und Oktober freuen...
 
H

HilfeHilfe

Jetzt fängst du schon Wortklauberei an, ist dir das nicht peinlich? Was genau bringt dir das?

Die Teilungserklärung ist, soweit ich mich erinnere, zu unserem Vorteil. Wenn ich das richtig im Kopf habe, haben wir das exklusive Recht der Nutzung, aber Pflichten haben wir keine. Klingt ungewöhnlich, ist aber so. Das heisst wir müssten uns nicht einmal um die Pflege kümmern, das Wasser des Außenwasserhahns nicht bezahlen, etc. (was wir momentan jedoch alles machen). Ich denke dann wären wir auch nicht für die Sicherung zuständig.
Ok das heißt wenn „ theoretisch“ ein Schaden eintritt . Zb euer Besuch stützt runter. Wer haftet dann theoretisch ? Euren Besuch wird nicht interessieren wie Rechte und Pflichten aussehen , er wird seinen Schaden einzufordern . Aber wenn du nur rechte hast , warum bringst du den Punkt nicht in der Eigentumsversammlung ein ? Sollen doch die Eigentümer bezahlen .
 
E

Effe2020

Ok das heißt wenn „ theoretisch“ ein Schaden eintritt . Zb euer Besuch stützt runter. Wer haftet dann theoretisch ? Euren Besuch wird nicht interessieren wie Rechte und Pflichten aussehen , er wird seinen Schaden einzufordern . Aber wenn du nur rechte hast , warum bringst du den Punkt nicht in der Eigentumsversammlung ein ? Sollen doch die Eigentümer bezahlen .
Richtig, so habe ich das gemeint.

Das mit der Eigentümerversammlung ist mir vorhin auch in den Kopf gekommen. Da die ganze Zaunüberlegung relativ frisch ist, war ich mir über vieles noch nicht so klar. Zuerst einmal eben die rechtliche Seite, d.h. was muss. Der Einwand der hier mit der Versicherung kam fand ich sehr interessant und hilfreich, das kam mir vorher nur so nebenbei in den Kopf. Wobei ich da dachte, wenn es gesetzlich nicht gefordert ist..... ist es dann wirklich so, dass die Versicherung trotzdem die Zahlung verweigern kann?
Klar, den Geschädigten interessiert nicht wirklich wer bezahlt. Die Eigentümer werden einen Zaun jedoch nicht bewilligen, wenn überhaupt dann nur wenn ich ihn komplett aus eigener Tasche bezahle. Da wird auch nichts helfen auf die Versicherungsrisiken hinzuweisen. Dafür kenne ich die Leute hier inzwischen schon zu gut. Es gab (leider) schon klarere Sachen, die sogar jedem direkt nützlich gewesen wären oder teilweise sogar notwendig und selbst die wurden verworfen, weil die meisten nicht zahlen wollten. Die gehen lieber das Risiko ein, statt auch nur 50€ zu investieren.
Nichtsdestotrotz will ich auf jeden Fall irgendeine Art Sicherung, am liebsten eben einen Doppelstabmattenzaun. Im Endeffekt ist das grösste Risiko ja für meine Familie und unsere Gäste. Ansonsten kommt da ja realistisch gesehen in der Regel niemand in den Garten.
Wie gesagt, auch die Hecken haben wir aus eigener Tasche bezahlt, obwohl wir das eigentlich nicht gemusst hätten. Die sind ja dadurch auch ins Gemeinschaftseigentum übergegangen...nur was bleibt uns übrig, wenn wirs schön (und sicher) haben wollen.
 
rick2018

rick2018

@dab_dab Solche Schraubanker gibt es z.B. auch von Fischer und anderen Marken.
Hilti hat ein patentiertes Design bei den neuen Schrauben. Diese lassen sich lösen und auch erneut im gleichen Loch festziehen.
Geht vermutlich bei den anderen auch... Kenne aber nur die Hilti aus eigener Erfahrung.
Kennst niemanden mit Gewerbeschein? Kaufst auf dessen Namen und bezahlst dann inkl. Mwst... dann ist alles sauber. Bekannter freut sich noch über höheren Umsatz und eventuell bessere Rabatte.
Ansonsten würde ich auf Fischer setzen.
 
E

Effe2020

@rick2018
Aber ich habe dich schon richtig verstanden, dass solche direkt (ohne Dübel) in den Beton geschraubt werden!? Weil bei Tox und Hilti habe ich was von wegen Dübellänge gelesen, obwohl auf den Anwendungshinweisen keine Dübel zu sehen sind ops: Hab ich da irgendwas übersehen oder falsch interpretiert?
Bei Tox stand sogar noch nur für die Innenanwendung...das wäre dann für einen Zaun ungeeignet.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben