Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)
>> Zum 1. Beitrag <<

E

Effe2020

Abgesehen von der Verantwortung dafür wer es bauen muss....wie ist es denn bezüglich meiner Frage mit der Hecke? Gilt diese Als Absturzsicherung (sodenn sie irgendwann gross und dicht ist)?
 
H

HilfeHilfe

Abgesehen von der Verantwortung dafür wer es bauen muss....wie ist es denn bezüglich meiner Frage mit der Hecke? Gilt diese Als Absturzsicherung (sodenn sie irgendwann gross und dicht ist)?
Du bist jetzt mehrfach gefragt worden was in deinem Vertrag steht . L Steine mit oder ohne Absturz Sicherung . Und wegen einer Hecke. Hast du einen Dornenhecke die 2 Meter hoch ist = Absturz und idiotensicher . Bambus Hecke nicht . Auf den Wortlaut im Vertrag kommt es an
 
Z

Zaba12

In jeder Labo steht es doch drin, meine ich. Hab mich selbst damit beschäftigt weil wir 1-1,3m L-Steine an der Terrasse haben. Grundsätzlich hatte ich auf eine Sicherung kein Bock gehabt und auch wenn meine Kinder schon größer sind, wird es deutlich problematischer bei Besucherkindern, denn versicherungstechnisch sollte was passieren wir keine Versicherung auszahlen. Egal ob Beinbruch, Folgebehandlung oder „auf den Kopf gefallen“ und den Rest des Lebens nen Pflegefall.

Deine Hecke auch wenn diese größer und dichter wird, wir versicherungstechnisch nicht als Absturzsicherung gewertet, denn es kommt nicht nur auf die Höhe an, sondern auch ob ein Kind dort den Kopf durchstecken und durchfallen kann. Ich glaube der Metallbauer hat irgendwas von 15cm zwischen den Streben gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben