Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Effe2020

Die Windlast ist bei den von die genannten Füßen kein Problem. Auch wenn es Sondereigentum ist miss die Eigentümergemeinschaft darüber entscheiden.
Ja das ist klar. Mir gings jetzt aber nicht um das Entscheiden, sondern nur um die theoretische Haftung.
Wobei die Eigentümergemeinschaft bzw. die einzelnen hier gerne selbst einfach macht was sie wollen, ohne zu fragen. Was natürlich nichts daran ändert...
 
H

HilfeHilfe

Der Doppelstabmattenzaun in 1+x m wird Dein Ziel Unfallvermeidung weitgehend erfüllen, da stürzt niemand unabsichtlich drüber, der nicht zuvor Kletterversuche unternahm. Die Lösung passt zum Ziel.

Auch wenn ich den Stil von @HilfeHilfe in diesem Thread nicht so mag, hat er schon einen Punkt in Bezug auf Deine Frage in #1 ob der Bauträger den Zaun zu zahlen habe. Das stünde nämlich im Vertrag beziehungsweise in der Baubeschreibung. Sicherlich stehen die Absturzsicherungen an den Fenstern drin. Danach fragte er und ist nun offenbar etwas angesäuert, dass die Frage nicht beantwortet wurde, was sich im Stil niederschlägt.


Das gehört zur Mündigkeit - man entscheidet etwas zu unterschreiben und trägt die Konsequenzen seiner blinden Flecken einfach mit. Nur wenn eine Täuschung oder Verletzung einer Aufklärungspflicht vorliegt wird man geschützt. Liegt hier wohl nicht vor.
Danke
 
H

HilfeHilfe

Ja das ist klar. Mir gings jetzt aber nicht um das Entscheiden, sondern nur um die theoretische Haftung.
Wobei die Eigentümergemeinschaft bzw. die einzelnen hier gerne selbst einfach macht was sie wollen, ohne zu fragen. Was natürlich nichts daran ändert...
Noch nie von einer theoretischen Haftung gehört . Wenn du per Teilungserklärung für den Bereich rechte und Pflichten hast musst du für die Sicherung sorge tragen . Oder glaubst du deine hapftpflicht oder Gebäudeversicherung wird an einem Menschenschaden was zu den teuersten Schäden zählt einfach so regulieren ? Es kommt ein Gutachter raus , sieht eine Hecke oder Provisorium und wird sagen „ kein Versicherungsschutz unsererseits „ .
 
H

hampshire

Ich wünsche Dir einen gutes Zaunprojekt. Als Werkzeug-Fan finde ich @rick2018 `s Idee Betonschrauben mit einem Schlagschrauber zu versenken klasse und einen guten Grund die Werkzeugsammlung um ein Stück zu erweitern.
 
E

Effe2020

Noch nie von einer theoretischen Haftung gehört . Wenn du per Teilungserklärung für den Bereich rechte und Pflichten hast musst du für die Sicherung sorge tragen . Oder glaubst du deine hapftpflicht oder Gebäudeversicherung wird an einem Menschenschaden was zu den teuersten Schäden zählt einfach so regulieren ? Es kommt ein Gutachter raus , sieht eine Hecke oder Provisorium und wird sagen „ kein Versicherungsschutz unsererseits „ .
Jetzt fängst du schon Wortklauberei an, ist dir das nicht peinlich? Was genau bringt dir das?

Die Teilungserklärung ist, soweit ich mich erinnere, zu unserem Vorteil. Wenn ich das richtig im Kopf habe, haben wir das exklusive Recht der Nutzung, aber Pflichten haben wir keine. Klingt ungewöhnlich, ist aber so. Das heisst wir müssten uns nicht einmal um die Pflege kümmern, das Wasser des Außenwasserhahns nicht bezahlen, etc. (was wir momentan jedoch alles machen). Ich denke dann wären wir auch nicht für die Sicherung zuständig.
 
rick2018

rick2018

Ich wünsche Dir einen gutes Zaunprojekt. Als Werkzeug-Fan finde ich @rick2018 `s Idee Betonschrauben mit einem Schlagschrauber zu versenken klasse und einen guten Grund die Werkzeugsammlung um ein Stück zu erweitern.
Genau so habe ich es auch gemacht . Habe ja auch noch ein Zaunprojekt. Und auch im Haus benötige ich die Schrauben da alles Beton ist.
Nehme Hilti HUS CR 6.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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