so, jetzt habe ich also nochmals "verhandelt". eine Abweichung > 10% geht zu lasten des Erdbauers. besteht der Boden aus Sand, wird ein nachlass gewährt (lt. Bodengutachten und dem Umfeld, ist dem so).
immerhin ein kleines bissel ...
so, jetzt habe ich also nochmals "verhandelt". eine Abweichung > 10% geht zu lasten des Erdbauers. besteht der Boden aus Sand, wird ein nachlass gewährt (lt. Bodengutachten und dem Umfeld, ist dem so).
immerhin ein kleines bissel ...
Und jetzt gehst Du zügig her und fertigst aus dem Gedächtnis ein Protokoll dieser "Verhandlung" und schickst dieses zu Händen des Tiefbauers mit der Bitte um Gegenzeichnung
Genau was nicht aufgeschrieben ist, gilt als nicht wirksam.... Aussage gegen Aussage... große Erinnerungslücken, wie beim Verfassungsschutz sind dann angesagt
hallo Bauexperte, das habe ich sogar gemacht und das so in die Beauftragung geschrieben, bin ganz stolz auf mich!
aber vielen dank für den Hinweis. zudem werde ich beim Aushub anwesend sein. mei, jetzt gehts endlich los!!
Zuletzt aktualisiert 08.05.2024 Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3135 Themen mit insgesamt 42391 Beiträgen