Grundriss Doppelhaushälfte-Kleinstgrundstück

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D

Doc.Schnaggls

@ Bauexperte: Liegt dieses Verbot, eine Treppe direkt hinter einer Tür beginnen zu lassen, an der potentiellen Sturzgefahr?

Wie sieht das denn aus, wenn die Treppe direkt hinter der Tür nach oben, statt nach unten geht? Greift das Verbot dann auch?

@OliverZ: Habt Ihr eine offene, oder eine geschlossene Treppe geplant?

Falls Ihr den Antritt der Treppe jeweils spiegeln würdet und eine geschlossene Treppe nehmt, könntet Ihr eventuell (sofern das zulässig wäre) einfach die Tür oben an der Treppe weglassen und stattdessen unten (im 1. OG) die Tür verbauen - dann wäre natürlich noch eine Wandscheibe erforderlich, aber oben eben nicht mehr dieser Quadratmeter vor der Tür...

Grüße,

Dirk
 
D

Doc.Schnaggls

Dann bin ich mal gespannt, was Bauexperte dazu meint...

So wie ich den von Ihr zitierten Auszug aus der Bauordnung lese, wird aber diese Idee von mir vermutlich auch eher nicht zulässig sein... :confused:
 
B

Bauexperte

Hallo,

Bauexperte, das ist ja mal eine geniale Idee, da wären wir im Leben nicht drauf gekommen. Vielen Dank
Mit welcher "Schlafmütze" willst Du denn bauen? nicht Du und sicher nicht die User oder ich sollten Vorschläge unterbreiten ... müssen ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo Dirk,

@ Bauexperte: Liegt dieses Verbot, eine Treppe direkt hinter einer Tür beginnen zu lassen, an der potentiellen Sturzgefahr?
Ja.

Wie sieht das denn aus, wenn die Treppe direkt hinter der Tür nach oben, statt nach unten geht? Greift das Verbot dann auch?
Nicht ganz so explizit, aber der letzte Tritt sollte - von der Treppe herunterkommend und wenn sich die Türe in die entgegengesetzte Richtung öffnet - ebenerdig stattfinden. Ob das so schön ist - wenn z.B. die Hände mit Handtüchern oder was auch immer voll sind - steht auf einem ganz anderen Blatt ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 01.07.2025
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