Kaufvertrag / Bauträgervertrag

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G

Gerda

Hallo,

wir haben einige unverständliche Klauseln im Vertrag:

-Unwirksamkeiten im weitesten Sinn und Vertragslücken jeder Art berühren die Wirksamkeit im Übrigen nicht!

-Darf im Vertrag die Wohnfläche mit ca angegeben werden? (Abweichungen sind nur auszugleichen wenn die Differenz 2% übersteigt. Gibt es 2% von einer Fläche mit ca. 170m2???).

-Die Kaufpreisraten sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Aufforderung fällig (hier hätten wir gerne 14Werktage; allerdings wird hier der BT vermutlich nicht zustimmen).

-von den Beschränkungen des 181 Baugesetzbuch ist der Bevollmächtigte befreit.

Sind das normale Klauseln? Oder gibt es hier gewisse Risiken?


Grüsse
Gerda
 
B

Bauexperte

Hallo Gerda,

Deine Fragen greifen teilweise in den Bereich der Rechtsberatung; diese ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten und dürfen daher weder von den Mods noch den Usern beantwortet werden.

Suche einen RA auf und kläre Deine diesbezüglichen Fragen dort.

-Darf im Vertrag die Wohnfläche mit ca angegeben werden? (Abweichungen sind nur auszugleichen wenn die Differenz 2% übersteigt. Gibt es 2% von einer Fläche mit ca. 170m2???).
Ja. Maurer sind Grob- aber keine Feinmotoriker ;)

-Die Kaufpreisraten sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Aufforderung fällig (hier hätten wir gerne 14Werktage; allerdings wird hier der BT vermutlich nicht zustimmen).
Weshalb sollte er dem auch zustimmen? Er hat - bei Rechnungslegung" seinen Job gemacht, ist ergo in Vorleistung gegangen. Ist der vereinbarte Zeitpunkt lt. Zahlungsplan erreicht, steht ihm sein daher Geld zügig zu! Btw. mit 10 Tagen ist er sehr großzügig; die meisten Anbieter verlangen 8 oder 5 Wochentage als Zahlungsziel.

Freundliche Grüße
 
M

Micha&Dany

-Unwirksamkeiten im weitesten Sinn und Vertragslücken jeder Art berühren die Wirksamkeit im Übrigen nicht!
Hallo Gerda,

ich denke nicht, dass ich eine Rechtsberatung begehe, wenn ich Dir den Tipp gebe:
Nimm Dir mal einen beliebigen anderen Vertrag zur Hand (Versicherung, Arbeitsvertrag, Autokauf, Zeitschriftenabo, ...) und schau mal nach, ob Du dort auch die "Salvatorische Klausel" findest :)

Viele Grüße
Micha :cool:
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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