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ᐅ Verständnisfragen Haushöhen Bebauungsplan


Erstellt am: 22.01.26 07:53

E
EF2026
22.01.26 18:58
11ant schrieb:
Töchter wohnen, die lagert man nicht ein. Ein Spitzboden wäre (offiziell) nicht für Wohnraum, und Kellerersatzraum könnte man auch durch Keller "ersetzen". "Gerade Wände" werden völlig überschätzt, niemand stellt in alle Ecken seines Zimmers Besenschränke.

Mit schmunzeln reichere ich meine Ausführungen noch um weiter Gedanken(spiele) an. Ich wollte den Spitzboden zur Hälfte als Büroersatz/Homeoffice für den leidensfähigen Vater (ich weiß, wird warm im Sommer) nehmen. Spart nen Raum im EG/OG. Sonst müsste ich mich selbst ins Untergeschoss begeben. Die andere Hälfte wollte ich als Spiel-/(später)Chillzone für die Mädels herrichten. Das spart (nach meiner Fantasie) Platz im Kinderzimmer. Denn den Dachbereich muss ich ja eh bauen - dann kann ich ihn ja auch nutzen.

11ant schrieb:
Und ich glaube, dem Nachfrager stand der Sinn eher nach herauszulesenden Höhenangaben, Baugrenzen und dergleichen. Eben etwas würzigem.

Gern würde ich liefern, kann aber keine finden. Meine altersschwachen und daher „beglasten“ Augen nahmen vor Ort ein recht flaches Grundstück wahr, wohlwissend dass fast nix Topfeben ist.
1
11ant
22.01.26 19:01
EF2026 schrieb:
Und wie ich im anderen Thread von „11ant“ gelesen habe, ist das Thema ich will nen höheren Kniestock hier im Forum ein sehr beliebtes. :-D 
Bzgl. Dachüberstand lese ich das erste Mal, dass zu weniger als 0,5m geraten wird…aber gut, schreib ich mal für die Planung auf die Liste.

Kniestocksucht ist kein Spezifikum einzelner Foren. Vom Dachüberstand könntest Du schon häufig gelesen haben, daß der 0,5 m nicht überschreiten sollte (um nicht mehr Abstand auszulösen).

EF2026 schrieb:
Meine Frau (übrigens Juristin ;-)) meinte ja sogar… erstmal machen - vielleicht merkt es ja keiner. Wer misst da schon nach. Und irgendwie wurmt es mich, wenn ich mir über Satellitenaufnahmen anschaue, was die Nachbarn alles so „zugepflastert“ haben.

Eine Juristin wird von "Ermessensbindung" schon´mal gehört haben. Satellitenaufnahmen: her damit !

EF2026 schrieb:
Ich glaub ich werde diesen Weg gehen und über Architekt und Bauvoranfrage gehen. Kann man das ohne dass einem das Grundstück gehört?

Das ist beides der beste Weg. Der Bauwunsch legitimiert, auch ohne Eigentum.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
1
11ant
22.01.26 19:11
EF2026 schrieb:
Mit schmunzeln reichere ich meine Ausführungen noch um weiter Gedanken(spiele) an. Ich wollte den Spitzboden zur Hälfte als Büroersatz/Homeoffice für den leidensfähigen Vater (ich weiß, wird warm im Sommer) nehmen. Spart nen Raum im EG/OG. Sonst müsste ich mich selbst ins Untergeschoss begeben. Die andere Hälfte wollte ich als Spiel-/(später)Chillzone für die Mädels herrichten. Das spart (nach meiner Fantasie) Platz im KiZi. Denn den Dachbereich muss ich ja eh bauen - dann kann ich ihn ja auch nutzen.

Aktuell gibt es übrigens leider auch keinen "während Du schreibst, gab es noch neue Antworten" Warnhinweis. Das sieht man erst nach dem Absenden, und wirkt dann als inkontinenter Nachkleckerer. Als rechtlichen Nichtaufenthaltsraum kannst Du den Raum dennoch mit Netzwerkdosen bestücken oder als Einhornbaumhaus nutzen. Ich sage ja lediglich, daß unter einem Steildachspitzboden regelmäßig ein Vollgeschoßdachraum entsteht (und das Ganze auf bannig Haushöhe kommt).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
E
EF2026
22.01.26 19:32
11ant schrieb:
unter einem Steildachspitzboden regelmäßig ein Vollgeschoßdachraum entsteht (und das Ganze auf bannig Haushöhe kommt).

Kannst du das (für nen fachfremden Laien) noch etwas weiter „ausbauen“. Auch wenn ich mich bemühe, versteh ich’s nicht. Oder der Wortteil „Vollgeschoss“ im Dachraum bringt mich auf ne falsche Fährte.

Dankefür deinen wertvollen Input!
Y
ypg
22.01.26 20:11
EF2026 schrieb:
Ich sag mal so: Als wir unsere 100 qm Wohnung gekauft hatten, fühlte sich auch alles groß und geräumig an.

EF2026 schrieb:
Die Schwiegereltern haben 180 qm und das würde uns gefallen.

Fragen wir mal andersrum: was könnt Ihr Euch denn leisten? Ich gehe mal davon aus, dass schon das Budget euch limitiert, wenn man auf ein „nicht ideales“ Grundstück ausweichen muss. 
Wieviel Budget ist ohne Grundstück vorhanden?

EF2026 schrieb:
Und wie ich im anderen Thread von „11ant“ gelesen habe, ist das Thema ich will nen höheren Kniestock hier im Forum ein sehr beliebtes. :-D

Beliebt heißt nicht gerechtfertigt. Und hier fragen sehr häufig Menschen, für die Hausbau neu ist und sich den Folgen des ein oder anderen nicht bewusst ist.
EF2026 schrieb:
Bzgl. Dachüberstand lese ich das erste Mal, dass zu weniger als 0,5m geraten wird…aber gut, schreib ich mal für die Planung auf die Liste.

Hausanbieter bieten selten das an, was negative Auswirkungen hat bzw. die Zielgruppe der Vertragspartner verkleinert.
EF2026 schrieb:
Wer misst da schon nach.

Die Vermesser-Drohnen.
Mir wurde mal gesagt, dass Juristen die größten Verbrecher sind. Weil sie denken, sie könnten mit ihrem Wissen das Gesetz überlisten.
EF2026 schrieb:
Kann man das ohne dass einem das Grundstück gehört?


Wer hindert Dich? Ja, darf man.
1
11ant
22.01.26 21:03
EF2026 schrieb:
Übrigens. Da ein Like nicht im Forum geht, lass ich mal eines als Bild da

Danke, auch wenn es aktuell auch den Zähler unberührt läßt.

EF2026 schrieb:
Kannst du das (für nen fachfremden Laien) noch etwas weiter „ausbauen“. Auch wenn ich mich bemühe, versteh ich’s nicht. Oder der Wortteil „Vollgeschoss“ im Dachraum bringt mich auf ne falsche Fährte….

Ein Vollgeschoss ist ein (eben nicht unbedingt geradwandiges) Stockwerk, dessen Fläche zu mehr als zwei Dritteln (drei Vierteln, je nach Bundesland) der Vergleichs-Gesamtfläche des darunterliegenden Stockwerkes eine Stehhöhe von 230 cm oder mehr erreicht (als Dachraum) bzw. das (als UG / Keller) im Mittel um die Hälfte oder mehr seiner Höhe über dem "Meeresspiegel" der Terrainoberkante liegt. Ein Dachgeschoss mit 45° DN (cotangens = 1) hat bei einem Kniestock von 90 cm entsprechend 230-90=140 cm von der "Drempelwand" bereits 230 cm Höhe erreicht. Bei 10 m Haustiefe hat also ein 7,20 m tiefer Streifen = 72% diese Raumhöhe -> Folge: in einem Zweidrittel-Bundesland ist es bereits ein Vollgeschoss, in einem Dreiviertel-Bundesland hätte es noch drei Prozentpunkte "Luft" (die aber mit dem ersten Zwerchhaus gerissen werden dürften). Dein Bebauungsplan wird Dir sagen, wieviele Vollgeschosse gebaut werden dürfen (oder seltener: ob ein weiteres Stockwerk dennoch ein Vollgeschoss sein darf, sofern es im Dachraum liegt und dem Wesen nach in Laienaugen dachgeschossig aussieht). Ein Staffelgeschoss (rückspringendes Geradwandgeschoß) würde diese ohnehin seltene Ausnahme nicht in Anspruch nehmen können. Also das hat schon Sinn, daß man die Bauantragseinreichung nicht den (von der) Leyen überläßt ;-)

Also angenommen, die Terrainoberkante sei die Bezugshöhe für die "Traufe" max. auf 450 und der Erdgeschossfußboden läge auf 060 und Du dürftest II Vollgeschosse bauen, dann ist das Vollgeschoss EG "I", der Keller kein Vollgeschoss weil nicht zu hoch herausschauend, mithin die Zwischensumme II-I Rest I und das DG dürfte im obigen Beispiel durch Zwerchhäuser ein zweites Vollgeschoss werden. Der Architekt checkt das schneller als der Laie ein Stück Kirschkuchen weggeschaufelt hat.
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