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ᐅ Verständnisfragen Haushöhen Bebauungsplan


Erstellt am: 22.01.26 07:53

H
hanghaus2023
22.01.26 15:39
Gibt es auch einen Plan vom Grundstück? Oder Abmessungen? 
1
11ant
22.01.26 16:34
Papierturm schrieb:
Nur kurz:
Ich habe mal geschaut. In den textlichen Festsetzungen wird explizit Bezug genommen auf § 19 Abs. 4 Satz 3 Baunutzungsverordnung

das Liken fehlt hier echt krass hart !
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
E
EF2026
22.01.26 18:04
11ant schrieb:
Das ist keine gute Idee. Den Hund überzudimensionieren um einen möglichst großen Schwanz zu bekommen, führt mindestens zu einem insgesamt überhohen Dach - könnt Ihr nicht doch lieber einen Keller bauen oder auf die Garage einen Spitzboden setzen ?

Ich mag deine Art zu antworten irgendwie! 
Ich stimme Dir zu, aber oben hab ich (Tages-)Licht und unten ist „Mordor“ (für die Herr der Ringe Versteher). Ob ich meine zwei Töchter dazu verleiten kann, in den Keller zu ziehen für „gerade“ Wände, weiß ich momentan nicht.

11ant schrieb:
Mit der Traufhöhe ist die virtuelle Linie gemeint, die auf der Dachhaut über der Außenkante des Kniestocks verläuft. Offenbar wird hier mit einem Dachgeschoßfußboden in 3,60 m über Bezugshöhe gerechnet.

Danke. Ich frage mich nur warum man das so im Plan festhält. Ich habe Sorge etwas zu übersehen.

Papierturm schrieb:
Ich habe das mal versucht herauszufinden, bin aber nicht 100% sicher. Soweit ich das recherchieren konnte, müsste seit 1990 (ich bin kein Jurist!) in der Baunutzungsverordnung Nebengebäude und Zufahrten so eingerechnet werden, dass sie 50% überschreiten dürfen.

Danke für deine Recherchearbeit. Wobei (oben geschrieben) Punkt 2.2 (Beitrag #3) ist dies „nicht zulässig“. Auch die telefonische Auskunft hörte sich in meinen Ohren nach nö an.

Papierturm schrieb:
Ich finde da die Aussage des Bebauungsplan sehr schwammig. Ich bin mir da nicht sicher, ob da die 50% nun gelten oder nicht. Da würde ich mal einen Architekten fragen.

Das wäre die Option. Sind diese Aussagen dann 100% „wasserdicht“?

hanghaus2023 schrieb:
Gibt es auch einen Plan vom Grundstück? Oder Abmessungen?



Das auf der Ecke… Sorry ich hadere mit den Forenfunktionen um Bilder einzufügen (ich denke mal ein klassisches „Layer 8 Problem“)

Da ich grad auf m iPhone keine Bildbeschriftung hinbekomme die Längen wie folgt: 
hintere Grenze 18 m
Planlinke Grenze 28 m
Planrechte Seite (Bis zu dem blauen Strich) 25 m
Vordere Seite (ebenfalls bis zum blauen Strich) 20 m
Y
ypg
22.01.26 18:08
EF2026 schrieb:
ImB-Plan steht unter 2.2:

Na, das liest sich zwar nicht eindeutig, aber wenn das Bauamt es bestätigt hat...

EF2026 schrieb:
Wenn ich jetzt nen 10x12 Meter Haus zzgl. 0,50 m Dachüberstand baue bedeutet das: 11 (10+0,5+0,5) x 13 =143 qm. Dann bleiben 66 qm für (Doppel-)Garage, Terrasse und alle Wege. Nicht üppig aus meiner (Laien-)Sicht. Aber vielleicht habe ich hier falsche Vorstellungen von Flächen.

Wie groß willst Du denn bauen? Weil viele ZU üppig denken, macht man solche Bebauungspläne.

10 x 10 oder 10 x 11, dann bist Du mit 150/160qm gut dabei. 50cm Dachüberstand braucht man auch nicht, da reicht es 20cm an der Traufseite und 30cm an der Giebelseite, dann werden die schon gar nicht mit in die Rechnung gepackt. Eine Doppelgarage von 36qm zu den 110qm und Du hast noch genug übrig für die kleine breite Auffahrt.
Und dann gibt es Gemeinden, die Kieswege gar nicht als Versiegelung mit in die Grundflächenzahl rechnen. Muss ja nicht immer der gute Pflasterstein sein.

EF2026 schrieb:
Ich habe im Freundeskreis mitbekommen, dass ein Hinweis beim zuständigen Amt auch mal schnell „Rückbau“ von Flächen bedeuten kann.

Jo, allerdings bekommst Du gar keine Genehmigung, wenn es zu viel wird.

EF2026 schrieb:
Wie passen (Im Kopf eines Bebauungsplan-Erstellers) Drempel von 0,90 m und Traufhöhe von 4,50m zusammen? Beides gemeinsam muss ja (Technisch/planerisch) realisierbar sein… oder bin ich da zu naiv?

Ist doch maximal. Die Grundflächenzahl musst Du ja auch nicht erreichen.

Wenn Du Bauchschmerzen hast, dann nehme Dir einen Architekten (keinen von einem GU), der Dir das mal ausrechnet bzw Dir Tipps für die Planung gibt.
E
EF2026
22.01.26 18:21
ypg schrieb:
Wie groß willst Du denn bauen? Weil viele ZU üppig denken, macht man solche Bebauungspläne.

10 x 10 oder 10 x 11, dann bist Du mit 150/160qm gut dabei. 50cm Dachüberstand braucht man auch nicht, da reicht es 20cm an der Traufseite und 30cm an der Giebelseite, dann werden die schon gar nicht mit in die Rechnung gepackt. Eine Doppelgarage von 36qm zu den 110qm und Du hast noch genug übrig für die kleine breite Auffahrt.
Und dann gibt es Gemeinden, die Kieswege gar nicht als Versiegelung mit in die Grundflächenzahl rechnen. Muss ja nicht immer der gute Pflasterstein sein.

Ich sag mal so: Als wir unsere 100 qm Wohnung gekauft hatten, fühlte sich auch alles groß und geräumig an. Nun ist (ich weiß dekadent) eng und „zwickt an allen Ecken und Enden“. Daher wollen wir jetzt „alles richtig“ machen, wohlwissend wie schier unmöglich dies ist.
Wenn ich aber nun die ganzen Verteilräume, Flure, Hauswirtschaftsraum und Technikflächen nehme, fühlt sich in meiner Vorstellung (8ung:etwas überspitzt) ein Haus mit 150 qm an wie unsere Wohnung mit 100 qm. Die Schwiegereltern haben 180 qm und das würde uns gefallen. Und der niedrige Drempel raubt ja oben doch ordentlich Platz.

Und wie ich im anderen Thread von „11ant“ gelesen habe, ist das Thema ich will nen höheren Kniestock hier im Forum ein sehr beliebtes. :-D 

Bzgl. Dachüberstand lese ich das erste Mal, dass zu weniger als 0,5m geraten wird…aber gut, schreib ich mal für die Planung auf die Liste.

ypg schrieb:
Jo, allerdings bekommst Du gar keine Genehmigung, wenn es zuviel wird.

Meine Frau (übrigens Juristin ;-)) meinte ja sogar… erstmal machen - vielleicht merkt es ja keiner. Wer misst da schon nach. Und irgendwie wurmt es mich, wenn ich mir über Satellitenaufnahmen anschaue, was die Nachbarn alles so „zugepflastert“ haben. 

ypg schrieb:
Wenn Du Bauchschmerzen hast, dann nehme Dir einen Architekten (keinen von einem GU), der Dir das mal ausrechnet bzw Dir Tipps für die Planung gibt.

Ich glaub ich werde diesen Weg gehen und über Architekt und Bauvoranfrage gehen. Kann man das ohne dass einem das Grundstück gehört?

1
11ant
22.01.26 18:45
EF2026 schrieb:
Ich mag deine Art zu antworten irgendwie! 
Ich stimme Dir zu, aber oben hab ich (Tages-)Licht und unten ist „Mordor“ (für die Herr der Ringe Versteher). Ob ich meine zwei Töchter dazu verleiten kann, in den Keller zu ziehen für „gerade“ Wände, weiß ich momentan nicht.

Töchter wohnen, die lagert man nicht ein. Ein Spitzboden wäre (offiziell) nicht für Wohnraum, und Kellerersatzraum könnte man auch durch Keller "ersetzen". "Gerade Wände" werden völlig überschätzt, niemand stellt in alle Ecken seines Zimmers Besenschränke.

EF2026 schrieb:
Danke. Ich frage mich nur warum man das so im Plan festhält. Ich habe Sorge etwas zu übersehen

Bebauungspläne haben als Leser eine Zielgruppe, die da von Berufs wegen nichts übersieht. Und die bspw. nicht denken, mit der Traufe sei die physische Regenrinne gemeint.

EF2026 schrieb:
Das auf der Ecke… Sorry ich hadere mit den Forenfunktionen um Bilder einzufügen (ich denke mal ein klassisches „Layer 8 Problem“)
Da ich grad auf m iPhone keine Bildbeschriftung hinbekomme die Längen wie folgt: 
hintere Grenze 18 m  #  Planlinke Grenze 28 m  #  Planrechte Seite (Bis zu dem blauen Strich) 25 m  #  Vordere Seite (ebenfalls bis zum blauen Strich) 20 m

Im speziellen hiesigen Fall ist es ein Layer 0 Problem.
Und ich glaube, dem Nachfrager stand der Sinn eher nach herauszulesenden Höhenangaben, Baugrenzen und dergleichen. Eben etwas würzigem.

EF2026 schrieb:
Kann man hier im Forum liken? Wie geht das?

momentan eben gerade nicht, siehe vorstehend.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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