Hauskauf mit Bezug 6 Monate später, Zahlungsplan

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B

Buchsbaum066

jetzt bringst du noch eine mögliche Insolvenz ins Spiel.

Der Kaufpreis geht auf das Anderkonto des Notars. Nach erfolgten Eigentumswechsel geht das Geld dann an den Verkäufer.
Da passiert nichts bei Insolvenz des Verkäufers.
 
B

Benutzer 1001

Dieses Thema war vor paar Tagen in einem Rechtsberatung Forum.

Da aber aus der anderen Sicht. Der neue Besitzer war schon im Haus die Zahlung aber nicht vollständig.

Der neue Besitzer hat dann unberechtigterweise Geld eingehalten wegen Mängel. Ob das Mangel sind war aber auch strittig.

Ich selbst habe damals auch eine Wohnung verkauft. Habe damals bewusst die Übergabe so weit nach hinten gelegt um keine Probleme zu bekommen und irgendwo zwischen zu wohnen. Natürlich haben wir dafür eine Teil Zwischenfinanzierung gebraucht.

Ihr müsst auch bedenken daß die Eigentumsübertragung auch Pflichten für euch bedeuten, sollte der jetztige Besitzer noch drin wohnen.

Das kann von einfachen Reparaturen bis Mietausfälle bedeuten sogar Räumungsklage usw.

Macht euch selbst den Gefallen und weicht nicht von den üblichen Verträgen ab. Legt Termine fest bis wann was gezahlt werden muss und was passiert wenn der Bau vom alten Eigentümer stockt, ihr habt nämlich kosten, wie Zinsen, die laufende Miete die bedient werden muss und so kommt schnell eine Doppelbelastung. Erhebt Miete sollte er nicht ausziehen diese auch schön hoch Anlegen.
 
N

nordanney

Der Kaufpreis geht auf das Anderkonto des Notars. Nach erfolgten Eigentumswechsel geht das Geld dann an den Verkäufer.
Was für ein Unsinn.
Erstens funktioniert das nicht aufgrund des Wunsches vom Verkäufer, da dieser das Geld ja JETZT benötigt.
Und zweitens, weil ein Notaranderkonto so teuer und unnötig ist, dass es heute praktisch so eine Bedeutung in D hat wie die Atomkraft.

Heute gibt es in 99,999999% alle Transaktionen keinen Grund dafür. Und beim Fall des TE erst recht nicht.
 
H

hanghaus2023

jetzt bringst du noch eine mögliche Insolvenz ins Spiel.

Der Kaufpreis geht auf das Anderkonto des Notars. Nach erfolgten Eigentumswechsel geht das Geld dann an den Verkäufer.
Da passiert nichts bei Insolvenz des Verkäufers.
Ich kenne es so, das im Vertrag steht, das erst bei vollständiger Bezahlung der Kaufsumme das Eigentum auf den Käufer über geht. Warum soll da auf ein Konto des Notars gezahlt werden?

Ich würde eher im Vertrag aufnehmen, das der Verkäufer im Faller der ausbleibenden Mietzahlung sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Nicht das Du dann noch eine Klage erheben darfst.
 
G

Grundaus

Kommt auf die Höhe an mMn. Afaik besteht das Risiko dass du bei Insolvenz der Verkäufer evtl auf deiner Anzahlung anteilig sitzenbleiben könntest. Generell nicht auf Makler hören, die reden viel wenn der Tag lang ist.
das ist kein Risiko, da der Kauf getätigt wurde und der offenen Betrag halt als Forderungen von Verkäufer zum Insolvenzverwalter wechselt
 
Zuletzt aktualisiert 17.05.2025
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