Riester-Rente aktuell

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Riester-Rente: Regelungen sollen klarer werden

10.05.2011 | Gesetzgebung

Nachdem zahlreiche Riester-Sparer ihre unberechtigt erhaltenen Zulagen zurückzahlen mussten, will die Bundesregierung Änderungen bei der Riester-Rente vornehmen.

In der Vergangenheit hatten zahlreiche Riester-Sparer eine Zulage erhalten, ohne den erforderlichen Eigenbeitrag geleistet zu haben. In der Folge wurde die Zulage zurückgefordert.
In vielen Fällen war Unwissenheit der Grund für das Versäumnis: Die Betroffenen waren ohne ihr Wissen - z.B. durch die Geburt eines Kindes - von mittelbar zu unmittelbar Anspruchsberechtigten geworden. Folglich hätten sie einen Eigenbeitrag Leisten müssen.
Die Bundesregierung will in diesen Fällen eine nachträgliche Zahlung der Beiträge ermöglichen, um die Zulage doch noch zu erhalten. Für die Zukunft sollen auch mittelbar anspruchsberechtigte Riester-Sparer zwingend einen Mindest-Eigenbeitrag leisten.
Die Neuregelung ist in den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie eingeflossen.


Hinweis

Der Regierungsentwurf enthält weitere steuerliche Regelungen, die im Referentenentwurf noch nicht enthalten waren, z.B. zum automatisierten Abzug von Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungsteuer.

Quelle: Haufe.Steuern

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Zuletzt aktualisiert 05.05.2025
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