Probleme mit Nachbars Überbau und Bauamt

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11ant

11ant

und wir jahrelang von einem anderen Grenzverlauf ausgingen
D.h. Eure Stützmauer steht nur deshalb hinter seiner Stützmauer zurück, weil Eure Stützmauer an Eurer vermeintlichen Grenze steht, in Wahrheit aber eher mitten in Eurem Grundstück ?

Ich habe doch einen Anspruch gegen die Baubehörde auf Einschreiten.
Unmittelbar eher nicht.

Nur weil der Nachbar nachweislich die Baubehörde dreist anlügt kann diese doch nicht einfach aus Bequemlichkeit bei mir ankommen?
Müssen die denn nicht erst mal versuchen das beim Nachbarn durch zu setzen?
Umgekehrt: sie können gegen sein Bauwerk nicht aus Bequemlichkeit gegen ihn vorgehen, wenn es auf Deinem Grundstück steht. Das Problem "gehört" quasi dem, auf dessen Grund es steht. Für Bauwerke ist der Grundeigentümer verantwortlich - deswegen sollte man auch niemanden auf seinem Grund dessen Bauwerke errichten lassen.
 
E

Escroda

Ich habe doch einen Anspruch gegen die Baubehörde auf Einschreiten.
Nein. Da ein Zivilverfahren anhängig ist, wird sie sich auch hüten, hier einzugreifen, bevor es zum Abschluss gebracht wurde. Aus dem gleichen Grund kannst Du aber eventuell drohende Zwangsmaßnahmen der Behörde abwenden. Solange nicht geklärt ist, wer was wann auf wessen Grundstück mit wessen Einverständnis gebaut hat, kann die Behörde nicht handeln, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. Dann kann sie sich nur an den Eigentümer wenden.

Ansonsten hast Du ja bereits einen Anwalt, der sich hoffentlich im Bau- und Nachbarrecht gut auskennt und dem Du diese Fragen stellen kannst.
 
M

Muc1985

Was es nicht alles gibt. Ob man sich auf Grund einer solchen Geschichte noch wohl fühlt in seinem zu Hause mag ich arg bezweifeln.

Viel Erfolg!
 
F

fragg

ich würde als erstes mein Gartenhaus abbauen. und mir dann 10 Tonnen Schotter auf meinen Parkplatz kippen lassen. und dann mal schauen ob es nicht vielleicht doch plötzlich seines ist.
 
M

Mottenhausen

Läuft sicher auf die typische Situation hinaus: ihr bekommt vor Gericht Recht, aber an der Situation vor Ort ändert das rein gar nichts. Da gilt nach wie vor: Fakten schaffen oder nur zusehen? Bisher war es so: euer Nachbar hat Fakten geschaffen und ihr nur zugesehen. Ihr bekommt da langfristig nur Ruhe rein, wenn ihr Fakten selbst schafft, d.h. z.B. in einer Nacht- und Nebelaktion, wenn die Nachbarn nicht anwesend sind, exakt auf der Grenze z.B. eine Betonmauer hochziehen, die sowohl als Einfriedung, als auch als Stützmauer geeignet ist und nicht so schnell wieder entfernt werden kann. Kostet etwas Geld, aber dann ist die Sache geregelt.

Ab dann, egal was passiert immer gleich die Polizei rufen, die muss ja ihrerseits erst mal handeln. Nachbar kann dann klagen oder was auch immer, kann euch dann egal sein, solang die Mauer auf der Grenze steht. Bauamt interessiert euch ja nicht unbedingt, solang euer Grundstück das Originalniveau einhält.
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
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