Gesetzliche Sanierungspflicht abschätzen

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Y

ypg

Du bist beim Thema Altbau bzw. Häuser, die nicht nach Energieeinsparverordnung gebaut wurden.
Ein Haus BJ 2000 wurde nach Energieeinsparverordnung gebaut, insofern kannst Du das Thema Zwangssanierungen vernachlässigen.

Wenn man Fassaden dämmen will, dann sind sie nach Energieeinsparverordnung zu dämmen, aber erst dann.


In aller Kürze Grüsse
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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