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ᐅ Was ist ein "Wohngeschoss"?


Erstellt am: 16.02.17 15:51

D
DReffects
16.02.17 16:29
RobsonMKK schrieb:
Das ist Artistik und nicht flüchten

Also bitte, man nennt mich doch nicht umsonst den schlangenmensch

Ok also heißt: solange kein Fluchtweg ist es kein Wohngeschoss?
R
RobsonMKK
16.02.17 16:32
DReffects schrieb:
solange kein Fluchtweg ist es kein Wohngeschoss?
Nach meinem Verständnis, so lang es keinen 2. Fluchtweg gibt, kann es nicht als Wohngeschoss deklariert werden.

Aber dazu wird sich bestimmt noch jemand anders mit mehr Ahnung äußern. Ansonsten hilft auch ein Blick in die Landesbauordnung.
T
toxicmolotof
16.02.17 16:33
Was steht denn in den Bauzeichnungen als Raumbezeichnungen? Das könnte ein Anhaltspunkt.

Ein Wohngeschoss setzt meiner Meinung nach Bewohnbarkeit und damit Wohnraum voraus, was zu prüfen wäre.
Y
ypg
16.02.17 18:18
RobsonMKK schrieb:
Laienmeinung: hat dein Keller einen zweiten Fluchtweg? Dann ist er ein Wohngeschoss.

Also, es gibt Keller, die haben einen zweiten Fluchtweg (Kellertreppe nach draußen oder richtige Fenster mit grosszügigem Lichtschacht) und sind dennoch keine Wohngeschosse.
DReffects schrieb:
Klar gibts Fenster im OG - im Keller auch. Wenn man den Lichtschacht hoch steigt ist man frei.

Ein normaler Lichtschacht ist kein zweiter Fluchtweg. Fenster im OG müssen an einer vertikalen Wand sein, damit es als Fluchtweg anerkannt ist. Dachgeschosse dürfen zB keine Wohn- oder Aufenthaltsräume haben, wenn dort kein 2ter Fluchtweg ist.

Wohngeschosse im gängigen Sinne sind Geschosse, die zum Wohnen benutzt werden und vorrangig aus Aufenthaltsräumen (Küche, Wohn- und Schlafzimmer) bestehen. Abstellräume und TK-Raum gehören dann zum Wohnen dazu, dürfen also auch auf diesem Geschoss sein.
Wohngeschoss mit Küche/Wohnzimmer oder auch die Schlaf-Etage(n).

Ein Keller wird nicht zum Wohngeschoss, nur weil dort ein 2ter Fluchtweg vorhanden, eine Heizung drin ist oder die Deckenhöhe stimmt.
Da eine Sauna, Abstell-, Heizungs oder Wäscheraum zB keine Aufenthaltsräume sind, würde ich sagen, dass ein Geschoss 50% Aufenthaltsräume haben muss, um als Wohngeschoss anerkannt zu sein.

Das wäre meine! Interpretation zu Wohngeschossen.

Der Aufenthaltsraum ist allgemein betrachtet ein Raum innerhalb von Wohnungen oder Gebäuden, der für einen längeren Aufenthalt von Menschen geeignet ist. Ob ein Raum diese Eignung besitzt, hängt im Wesentlichen mit Anforderungen hinsichtlich der Raumgröße, der Raumhöhe, der Belichtung und der Belüftung zusammen. Um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen zu gewährleisten, die in Aufenthaltsräumen arbeiten und/oder leben, werden von den Landesbauordnungen gewisse Mindestanforderungen definiert. Quelle: Wikipedia

Edit: der Begriff Keller impliziert eigentlich schon, dass es sich nicht um ein Wohngeschoss handelt, sondern um ein Kellergeschoss
Y
ypg
16.02.17 18:24
ypg schrieb:
dass ein Geschoss 50% Aufenthaltsräume haben muss, um als Wohngeschoss anerkannt zu sein.

dann allerdings wird es sich rechnerisch wahrscheinlich auch um ein Vollgeschoss handeln, welches in die Geschossflächenzahl einfliesst.

Interessante Frage... auch wenn es Wohngeschosse irgendwie rechtlich gar nicht gibt
D
DReffects
16.02.17 19:28
Puh also im Werkplan steht da lediglich "Keller 1-3" - die Kellerräume werden später als Büro bzw. Aufenthaltsräume mit TV Anschluss usw genutzt. Von der Ausstattung unterscheiden Sie sich nicht von den anderen Wohnräumen im Haus.
wohngeschossefluchtwegkelleraufenthaltsräumefensterlichtschachtküche