Grundsteuer und das Ertragswertverfahren

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Robbaut

Guten Abend!

Heute habe ich vom Finanzamt mal wieder Bescheid bekommen: Einmal "über die Feststellung des Einheitswertes" und dazu natürlich auch "über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags".

Ich versuche jetzt gerade zu verstehen, was da gerechnet wurde und ein Puzzleteil fehlt noch.

Man hat das Ertragswertverfahren angewendet:

Einheitswert = Wohnfläche * Monatsmiete * 12 * Vervielfältigt

und bei mir kommt dann 137 * 4,20 * 12 * 13 = 89762 heraus. Natürlich DM, das wird dann in EUR umgerechnet, anteilig mit zwei verschiedenen Steuermesszahlen multipliziert und am Ende kommt der Steuermessbetrag heraus.

Nun zur Frage: Eine Tabelle mit dem Vervielfältigt habe ich gefunden, Wohnfläche und 12 sind auch klar. Aber woher kommt die Monatsmiete? Wird die wirklich geschätzt? Gibt es irgendwo Tabellen, welche Werte wo realistisch sind? Und falls nicht - fangen wir eine an?

Beim Ausfüllen des Fragebogens vom FA hatte ich den Eindruck, spätestens beim Häkchen "Fußbodenheizung" in die Kategorie "gehoben" zu rutschen...

Außerdem scheint man den falschen Vervielfältigt gewählt zu haben, 13 bedeutet "Gemeinde bis 2000 Einwohner", wir haben aber 100.000 - 200.000 und damit wäre nur 11,8 anzusetzen... Hat jemand Erfahrung mit einem Einspruch zu diesen Bescheiden?

Vielen Dank und viele Grüße
Robert
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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