Flachdach ohne Attika

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J

jochi79

Hallo zusammen

ich habe da mal eine Frage an alle Rechtsexperten :
Wir haben seit kurzem die Zusage für ein Grundstück im Süden Deutschlands nahe dem schönen Bodensee. Gemäß Bebauungsplan muss es ein Flachdach mit 2 Vollgeschossen werden, Max. Höhe 6,90m.

In unserer Nachbarschaft steht ein relativ neues Haus mit einem sehr flachen, einseitig abfallendem Dach mit einer Neigung von ca. 6°. Da ich auf verschiedenen Seiten gelesen habe dass ein Flachdach bis 7 oder 9° definiert ist stellt sich mir nun die Frage ob man ein solches Haus bauen dürfte.
Im Prinzip wäre es ja ein Flachdachhaus aber ohne Attika, d.h. mit sichtbarer Dachschräge.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank
 
H

halve85

Ja das würde mich auch interessieren... wenn FD im Bebauungsplan steht, was ist da möglich, was nicht direkt einem typischen Flachdach nach Bauhaus-Stil entspricht? Vor allem hinsichtlich Abdeckung und Überstand...
 
11ant

11ant

wenn FD im Bebauungsplan steht, was ist da möglich, was nicht direkt einem typischen Flachdach nach Bauhaus-Stil entspricht?
Ich würde sagen: wenn der Bebauungsplan die Neigung nicht vorschreibt, ist man da relativ frei. Ein Flachdach kennzeichnet m.E. nicht zwingend eine in der Höhe gerade Attika und/oder ein Verzicht auf einen Dachüberstand, sondern wesentlicher, daß seine Neigung noch nicht einmal für einen Spitzboden reicht.

Bedenke jedoch, daß man nicht "einfach so" ein geneigtes Dach beliebig flach bauen kann: um 20° Neigung herum verändert sich die Auswahl der geeigneten Eindeckungsmaterialien erheblich. Ein Blechdach geht auch mit Überstand, aber Pappe/Folie/Kies brauchen die Attika drumherum.
 
H

halve85

Wenn keine Neigung angegeben ist, sondern einfach nur FD dann bleibt es Ende im Genehmigungsspielraum des Bauamts abhängig... hmm das Neubaugebiet ist neben einer Bungalow Siedlung aus den 70ern... die sind alle sehr flach ohne Experimente (und potenziell undicht).
Wie weit dann „kreative“ Auslegungen des FD genehmigt werden ist dann bestimmt sehr unsicher
 
11ant

11ant

Bebauungsplan heißt Bebauungsplan, dann gilt nicht gleichzeitig noch ein Einfügungsgebot in umgebenden Altbestand. Verwaltungsjuristen sind keine Bautechniker, die könnten die "Grenze" schon bei 10° DN ziehen.

Andersherum gefragt: was hast Du denn vor ?
 
H

halve85

Was ich vorhabe weiß Ich ehrlich gesagt noch gar nicht. Ich bin einfach kein FD-Freund, der Bebauungsplan lässt aber nur FD zu. Daher suche ich nach Varianten...
Was ich aber bisher so lese ist alles nicht typisch FD-artige (zB Fake PD mit Attika umkleidet) problematischer, als ein gutes FD als Umkehrdach ausgeführt. Gerne hätte ich eigentlich auch einen Überhang und Dachrinnen statt diese Wassersammelkästen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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