Ich weiß mittlerweile das mein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist. Ist das gut oder schlecht?
Diese Woche werde ich mich da bei der Gemeinde noch mal genauer schlau machen.
Den Gang zur Gemeinde kann man sich sparen, viel wird/kann dabei nicht herauskommen. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, muss sich die Planung an die bestehende Bebauung anpassen, evtl. ist die Gemeinde dann auch gar nicht die Genehmigungsbehörde, sondern zB der Kreis. Die Gemeinde würde dann nur gehört werden, entscheiden würde aber eine übergeordnete Stelle.
Eine konkrete Aussage kann es in diesen Gebieten also nur mit einer (groben) bestehenden Planung geben oder aber man geht erst zum (ortskundigen) Architekten, der Dir dann schon mal grob sagen kann, was man auf Deinen Grundstücken verwirklichen kann und was nicht.
Tipp zur Vorgehensweise:
1. Ortskundigen Architekten kontaktieren
2. Leitungspläne, Baulastauszüge, Katasterauszug besorgen (Architekt)
3. Top-Aufnahme des Grundstücks zur Erfassung der Höhen, ggflls. Grenzuntersuchung und Abgleich/Ergänzung der Katasterkarte auf den Nachbargrundstücken (Vermesser)
4. Architekt und Vermesser legen in Kooperation die mögliche Grundstücksaufteilung fest (grob)
5. Erster grober Entwurf durch AR/Vermesser incl. Abstandsflächen, Zuwegungen etc. pp.
=> damit tapert man dann zur Stadt/Gemeinde und stellt das grob vor und
dann bekommt man von der Gemeinde resp. Genehmigungsbehörde auch ein brauchbares Feedback.
Sollte vorher (also nach Punkt 1) ein Hinderungsgrund auftauchen, ist es Aufgabe des AR bzw. des Vermessers, das frühzeitig zu erkennen und die Planung entweder abzubrechen oder aber in eine andere Richtung zu lenken. Alles, was Dir dir Gemeinde erzählen kann, kann Dir ein ortskundiger AR und/oder Vermesser auch erzählen oder aber mit 1-2 Telefonaten und Emails klären, ohne dass Du Aufwand hast.
Wenn Du dennoch direkt zur Gemeinde gehen willst, gönn' Dir vorher ein Gespräch mit einem AR und/oder nimm' ihn direkt zum Termin bei der Gemeinde mit.
MfG
Dirk Grafe