Hilfe benötigt - Realteilung eines schmalen Grundstücks

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Hilfe benötigt - Realteilung eines schmalen Grundstücks
>> Zum 1. Beitrag <<

E

Escroda

Die Baulastfläche darf nicht überbaut werden, außer mit privilegierten Gebäuden (Garage, Abstellraum, etc). Wenn deine Schwiegereltern noch einen Anbau an ihr Haus setzen wollten, wäre die Baulastfläche tabu. In NRW dürfte der Lageplan auch nicht mehr vom Architekten erstellt werden, weil bei vorhandenen Baulasten ein amtlicher Lageplan erforderlich ist. Ob das in Niedersachsen auch so ist, weiß ich aber nicht.
 
R

robi782

Wir würden gern 1m oder 2m Abstand halten von der Grenze zum "alten Grundstücksteil". Muss mir das mit der Baulast genau ansehen, verstehe das noch nicht so richtig.

Vielen Dank erstmal. :)
 
D

DG

In NRW dürfte der Lageplan auch nicht mehr vom Architekten erstellt werden, weil bei vorhandenen Baulasten ein amtlicher Lageplan erforderlich ist. Ob das in Niedersachsen auch so ist, weiß ich aber nicht.
Kleine Spitzfindigkeit unter Kollegen: ;)

Da die Baulast noch nicht ruht, sondern erst durch das neue BV ausgelöst wird, darf der Lageplan zum Bauantrag nach wie vor vom Architekten angefertigt werden, jedoch nicht der Lageplan für die Baulast selbst. Ist gebühren- wie arbeitstechnisch idR unsinnig, aber möglich. Erst beim nächsten BV, wenn die Baulast tatsächlich vorhanden ist (ruht), sind die Architekten raus - wenn es der Sachbearbeiter denn merkt.

Zudem weicht die Praxis in NDS tatsächlich von der Handhabung in NRW ab.

@robi782:

Baulast sollte ultima ratio sein und ist bei Eurer Konstellation meines Erachtens durch Anpassung der Grenze an die bestehende und geplante Bebauung überflüssig. Wenn die südliche Grenze schon existiert, dann ist die Baulast die etwaig günstigere Variante. Wenn die südliche Grenze erst noch gebildet werden kann/muss, dann ist es sinnvoller, die Grenze so anzupassen, dass keine Baulast entsteht. Spart Kosten und der baurechtliche Effekt ist idR der Gleiche.

Das kann Euch aber jeder ÖbVI in NDS in 10 Minuten erklären.

MfG
Dirk Grafe
 
R

robi782

Vielen Dank euch allen. Bin gespannt auf den termin bei der Gemeinde diese Woche. Werde dann hier berichten. Gibt es punkte die ich bei der Teilung unbedingt beachten/erfragen sollte? Habe eine Fragenkatalog:

- Bebauung im hintere Teil des Grundstücks möglich?
- Flachdach erlaubt?
- Welcher Bereich ist bebaubar?
- Bebaubare Fläche in qm für Wohnfläche?
- Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan möglich?
- Von Baulinie um 2m abweichen und statt 6m dann 8m Abstand zur Straße halten um Westseite offen zu halten?
- Eintrag Abstandsflächenbaulast notwenig nach Aufteilung?
- Kosten?

Fehlt etwas oder sollte ich gar etwas auslassen? :)

Grüße & Danke!
 
D

DG

Für die Teilung wird von der Vermessungsstelle ein Teilungsantrag gestellt, in dem alle wesentlichen baurordnungsrechtlichen Punkte dargestellt sein müssen. Darauf basierend wird seitens des Bauamts entweder genehmigt oder abgelehnt bzw. es werden konkrete Auflagen für die Teilung formuliert. IdR wird das natürlich vorab zwischen Vermesser, Architekt und Bauamt besprochen.

Vom Bauamt wird vor allem zum Thema Kosten wenig kommen. Das Bauamt kann Dir nur sagen, was zB die Eintragung einer Baulast oder ein Bauantrag kostet. Einige andere Fragen Deines Katalogs wird Dir das Bauamt auch nicht beantworten (können), ohne das konkrete BV zu kennen. Da es diese Planung noch nicht gibt, wird sich das Gespräch dort nur um grundlegende Dinge drehen (können).

Will heißen: das schadet sicher nicht, aber Du wirst dort nicht wirklich voran kommen. Spätestens danach brauchst Du Architekt und Vermesser.

MfG
Dirk Grafe
 
R

robi782

Mal eine grundsätzliche Frage zu meinem Thema hier.

Was sagt ihr zu einem Grundstück von ca. 12x25,5m (ca. 306m²) bzw. wenn wir doch vorn am Grundstück mehr Metter bekommen, dann 12/14x25,5m (341m²) und zu einem Haus mit den Maßen von ca. 6,5x13,5m? Geht dann über 2. Etagen und hat ca. 136m² Wohnfläche.

Weiteres dazu schrieb ich erstmal nicht um niemanden zu beeinflussen. :)

Viele Grüße und Danke vorab.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2298 Themen mit insgesamt 80221 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben