Für Ba-Wü gilt folgendes:
(6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene
Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante
Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des
darüberliegenden Daches gemessen, mindestens...