Hallo,
ich bekomme von versch. Architekten, Bauaufsichten (versch. Standorte) unterschiedliche Angaben dazu, ob eine Terrasse auch über die Baulinie herausragen darf (also nicht die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze).
Kann mir da jemand weiterhelfen, vielleicht sogar Rechtsvorshriften dazu...