Seid ihr euch da sicher? Ich lese das vereinfacht so:
2.1 Wohngebäude haben eine Geschossflächenzahl von 0,1, aber maximal eine Grundfläche von 110 qm (d.h. bei Grundstücken, die größer als 1.100 qm sind, ist darf die Grundfläche auch nur 110qm betragen, obwohl die Geschossflächenzahl mehr...